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Einwohnerfragestunde
Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag zur Einwohnerfragestunde.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: buergeramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Köster
Tel: 02381 17-9100
E-Mail: koestert@stadt.hamm.de
Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.
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Sitzung der Bezirksvertretung, Ratssitzung, § 28 (3), Geschäftsordnung, Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse, Fragen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/293669/showHerr
Köster
103 (Rathaus, 1. Obergeschoss, Zugang ü. Zi. 104)