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Einwohnerfragestunde

Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag zur Einwohnerfragestunde.

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Einwohnerfragestunde

Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können in die Tagesordnungen Fragestunden aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierrüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. In Hamm können gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnungen der Bezirksvertretungen entsprechende Fragestunden aufgenommen werden.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag zur Einwohnerfragestunde.

Sitzung der Bezirksvertretung, Ratssitzung, § 28 (3), Geschäftsordnung, Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse, Fragen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/293669/show
Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9101
Fax 02381 17-2889

Herr

Köster

103 (Rathaus, 1. Obergeschoss, Zugang ü. Zi. 104)

02381 17-9100
koestert@stadt.hamm.de