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KFZ- Abmeldung
Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen aus Hamm und auswärtigen Fahrzeugen.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen und Möglichkeiten zu Kfz-Abmeldungen in 2020. Hierzu folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42882/show
Unterlagen
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Die bislang gültigen Kennzeichen sind zu entwerten d.h. die Stadtsiegel müssen
unkenntlich gemacht werden. Die Entwertung wird von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bürgerämter vorgenommen.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause in der Regel möglich,
wenn dies von der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen ist.
Kosten
Die Grundgebühr bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beträgt:
- 22.4.1 innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks 6,90 € (ab 01.09.23: 15,90 €)
- 22.4.2 internetbasiert 5,70 € (ab 01.09.23: 2,10 €)
Die Gesamtgebühr für eine Abmeldung im Bürgeramt liegt im Regelfall bei 7,80 € (ab 01.09.23 bei 16,80 €).
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen aus Hamm und auswärtigen Fahrzeugen.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen und Möglichkeiten zu Kfz-Abmeldungen in 2020. Hierzu folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42882/show
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Die bislang gültigen Kennzeichen sind zu entwerten d.h. die Stadtsiegel müssen
unkenntlich gemacht werden. Die Entwertung wird von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bürgerämter vorgenommen.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause in der Regel möglich,
wenn dies von der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen ist.
Die Grundgebühr bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beträgt:
- 22.4.1 innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks 6,90 € (ab 01.09.23: 15,90 €)
- 22.4.2 internetbasiert 5,70 € (ab 01.09.23: 2,10 €)
Die Gesamtgebühr für eine Abmeldung im Bürgeramt liegt im Regelfall bei 7,80 € (ab 01.09.23 bei 16,80 €).
Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen aus Hamm und auswärtigen Fahrzeugen.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen und Möglichkeiten zu Kfz-Abmeldungen in 2020. Hierzu folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42882/show
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Die bislang gültigen Kennzeichen sind zu entwerten d.h. die Stadtsiegel müssen
unkenntlich gemacht werden. Die Entwertung wird von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bürgerämter vorgenommen.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause in der Regel möglich,
wenn dies von der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen ist.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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