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Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG


Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Unterlagen

  • Antrag auf Abgeschlossenheit (s. Antragsformular)
  • weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag


Die Unterlagen sind 2- fach einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Antragsteller zusammen mir der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück, die zwiete Ausfertigung verbleibt bei der BAuaufsichtsbehörde.

Kosten

Ausfertigung eines Aufteilungsplans
erste Ausfertigung                                                                           100,- €
je weitere Ausfertigung                                                                     30,- €

Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung

je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben)

- Gebäudeklasse 1 u. 2 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018)                       75,- €

- Gebäudeklasse 3, 4, 5 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018)                     100,- €

je Sondereigentumsanteil (Bestandsgebäude)                              150,- €
je Garage/ Stellplatz                                                                         20,- €

jede Mehrausfertigung der Bescheinigung                                        30,- €

Zuständige Organisationseinheit

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Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG


Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
  • Antrag auf Abgeschlossenheit (s. Antragsformular)
  • weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag


Die Unterlagen sind 2- fach einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Antragsteller zusammen mir der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück, die zwiete Ausfertigung verbleibt bei der BAuaufsichtsbehörde.

Ausfertigung eines Aufteilungsplans
erste Ausfertigung                                                                           100,- €
je weitere Ausfertigung                                                                     30,- €

Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung

je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben)

- Gebäudeklasse 1 u. 2 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018)                       75,- €

- Gebäudeklasse 3, 4, 5 (s. § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018)                     100,- €

je Sondereigentumsanteil (Bestandsgebäude)                              150,- €
je Garage/ Stellplatz                                                                         20,- €

jede Mehrausfertigung der Bescheinigung                                        30,- €

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2867/show
Baurecht und Verwaltung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Gehrke

A0.035 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4313

Frau

Kasischke

A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4314

Herr

Taschke

A0.036 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4318
taschke@stadt.hamm.de

Frau

Droste

02381 17-4311