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Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei
Betreuung, Pflege, Versorgung - kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren - sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Demnach muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Voraussetzungen:
Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
Ort
Zeit
Art des Vorfalls
Ablauf des Vorfalls
betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Hinweis: Bitte stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Hier finden Sie den Online-Antragsassistenten Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Ordnungsrecht
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: ordnungswesen@stadt.hamm.de
Betreuung, Pflege, Versorgung - kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren - sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Demnach muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Voraussetzungen:
Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
Ort
Zeit
Art des Vorfalls
Ablauf des Vorfalls
betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Hinweis: Bitte stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Hier finden Sie den Online-Antragsassistenten Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei
Tierschutz, Tierquälerei, Misshandlung, Beschwerde, Behandlung, Hinweis, Verletzen, Verletzung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/283169/showBetreuung, Pflege, Versorgung - kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren - sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Demnach muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Voraussetzungen:
Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
Ort
Zeit
Art des Vorfalls
Ablauf des Vorfalls
betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Hinweis: Bitte stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Hier finden Sie den Online-Antragsassistenten Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/283169/show