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Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei

Betreuung, Pflege, Versorgung - kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren - sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.

 

Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

Demnach muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

Voraussetzungen:

Vorfall oder Verdacht

Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

Ort

Zeit

Art des Vorfalls

Ablauf des Vorfalls

betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden

beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

Hinweis: Bitte stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

 

Hier finden Sie den Online-Antragsassistenten Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei 

Zuständige Organisationseinheiten

Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei

Betreuung, Pflege, Versorgung - kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren - sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.

 

Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

Demnach muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

Sie haben einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

Voraussetzungen:

Vorfall oder Verdacht

Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

Ort

Zeit

Art des Vorfalls

Ablauf des Vorfalls

betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden

beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

Hinweis: Bitte stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

 

Hier finden Sie den Online-Antragsassistenten Hinweis zum Tierschutz, Meldung von Tierquälerei 

Tierschutz, Tierquälerei, Misshandlung, Beschwerde, Behandlung, Hinweis, Verletzen, Verletzung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/283169/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201
Sachgebiet Ordnungsrecht
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm