BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Gewerbeanmeldung / überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 Gewerbeordnung
Wenn eine überwachungsbedürftiges Gewerbe angemeldet wird, ist unverzüglich nach der An-, bzw. Ummeldung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Hierfür ist die Beantragung eines Führungszeugnisses und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes des Gewerbetreibenden erforderlich.
Bei folgenden Gewerbezweigen handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe: Handel mit Gebrauchtwaren von:
- hochwertigen Konsumgütern z. B. Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Handys, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck
- Altmetallen (Schrott), sowie sie nicht unter die Edelmetalle fallen.
Weiterhin fallen folgende Branchen unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe:
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 38 Gewerbeordnung
Unterlagen
Personalausweis
Kosten
26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.
33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
13,00 EUR für ein Führungszeugnis
13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Arndt Borgmann
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Thorsten Lotsch
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Susanne Roßmeier
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Heike Thönis
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Felix Brunnenberg
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Lina Pauli (1)
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Ronja Behrend
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Wenn eine überwachungsbedürftiges Gewerbe angemeldet wird, ist unverzüglich nach der An-, bzw. Ummeldung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Hierfür ist die Beantragung eines Führungszeugnisses und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes des Gewerbetreibenden erforderlich.
Bei folgenden Gewerbezweigen handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe: Handel mit Gebrauchtwaren von:
- hochwertigen Konsumgütern z. B. Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Handys, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck
- Altmetallen (Schrott), sowie sie nicht unter die Edelmetalle fallen.
Weiterhin fallen folgende Branchen unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe:
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 38 Gewerbeordnung
Personalausweis
26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.
33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
13,00 EUR für ein Führungszeugnis
13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Herr
Thorsten
Lotsch
2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Frau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Frau
Ronja
Behrend
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Herr
Thorsten
Lotsch
2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Frau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Frau
Ronja
Behrend
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Wenn eine überwachungsbedürftiges Gewerbe angemeldet wird, ist unverzüglich nach der An-, bzw. Ummeldung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Hierfür ist die Beantragung eines Führungszeugnisses und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes des Gewerbetreibenden erforderlich.
Bei folgenden Gewerbezweigen handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe: Handel mit Gebrauchtwaren von:
- hochwertigen Konsumgütern z. B. Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Handys, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck
- Altmetallen (Schrott), sowie sie nicht unter die Edelmetalle fallen.
Weiterhin fallen folgende Branchen unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe:
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 38 Gewerbeordnung
Personalausweis
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2803/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1