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Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO
Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
- Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes
- bei einer GmbH der Handelsregisterauszug
- Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund)
- Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung)
- Prüfung der Vermögensverhältnisse
- Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 €
die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 5.000 €.
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Felix Brunnenberg
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO
Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
- Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes
- bei einer GmbH der Handelsregisterauszug
- Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund)
- Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung)
- Prüfung der Vermögensverhältnisse
- Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 €
die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 5.000 €.
Sicherheitsdienst, Security, Bewacher, Türsteher, Einlasskontrolle https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2800/showHerr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO
Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
- Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes
- bei einer GmbH der Handelsregisterauszug
- Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund)
- Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung)
- Prüfung der Vermögensverhältnisse
- Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 €
die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2800/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1