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Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger gem. § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung

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Wildschweine können mit Trichinen infiziert sein. Dabei handelt es sich um Muskelparasiten, die für den Menschen gefährlich werden, wenn Fleisch infizierter Tieren verzehrt wird.

Daher unterliegen grundsätzlich alle erlegten Wildschweine einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Die Untersuchung erfolgt in dafür zugelassenen amtlichen Untersuchungslaboren.

Die Entnahme von Muskelproben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt entweder durch das amtliche Untersuchungspersonal oder durch Jägerinnen oder Jäger, die zur Probennahme durch die zuständige Kreisordnungsbehörde beauftragt worden sind.

Jägerinnen / Jäger mit Wohnsitz in Hamm können hierzu beim Fleischhygieneamt der Stadt Hamm einen Antrag auf Übertragung der Trichinenprobenentnahme stellen.

Voraussetzung hierzu ist ein gültiger Jahresjagdschein, der Nachweis über eine entsprechende Schulung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit („Kundige Person“) sowie die persönliche Zuverlässigkeit.

Nach Prüfung der Unterlagen erstellt die Behörde hierzu einen Übertragungsbescheid, der der Jägerin / dem Jäger übersandt wird.

Über den nachfolgenden Link können Sie Ihren Antrag stellen und die zugehörigen Unterlagen hochladen.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger.

 

 

Zuständige Organisationseinheit

Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger gem. § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung

Wildschweine können mit Trichinen infiziert sein. Dabei handelt es sich um Muskelparasiten, die für den Menschen gefährlich werden, wenn Fleisch infizierter Tieren verzehrt wird.

Daher unterliegen grundsätzlich alle erlegten Wildschweine einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Die Untersuchung erfolgt in dafür zugelassenen amtlichen Untersuchungslaboren.

Die Entnahme von Muskelproben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt entweder durch das amtliche Untersuchungspersonal oder durch Jägerinnen oder Jäger, die zur Probennahme durch die zuständige Kreisordnungsbehörde beauftragt worden sind.

Jägerinnen / Jäger mit Wohnsitz in Hamm können hierzu beim Fleischhygieneamt der Stadt Hamm einen Antrag auf Übertragung der Trichinenprobenentnahme stellen.

Voraussetzung hierzu ist ein gültiger Jahresjagdschein, der Nachweis über eine entsprechende Schulung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit („Kundige Person“) sowie die persönliche Zuverlässigkeit.

Nach Prüfung der Unterlagen erstellt die Behörde hierzu einen Übertragungsbescheid, der der Jägerin / dem Jäger übersandt wird.

Über den nachfolgenden Link können Sie Ihren Antrag stellen und die zugehörigen Unterlagen hochladen.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger.

 

 

Jagdbezirk, Jagd, Wildursprungsschein, https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/275761/show
Fleischhygieneamt
Kranstraße 32 59071 Hamm
Telefon 02381 17-8982
Fax 02388 306-4176