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Ortskenntnisprüfung

Die bis zum 31.07.2021 für das Pflichtfahrgebiet der Stadt Hamm vorgeschriebene Ortskenntnissprüfung ist durch Änderung des § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung weggefallen.

Dafür wurde eingeführt, dass, wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll,  ein Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV erbracht werden muss.

Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden.

 

Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.

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Dafür wurde eingeführt, dass, wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll,  ein Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV erbracht werden muss.

Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden.

 

Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27234/show