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Koordination Planungen Dritter

Als Planungen Dritter bezeichnet man die Planverfahren, die zwar das Hammer Stadtgebiet betreffen, jedoch nicht unmittelbar der kommunalen Planungshoheit unterliegen.

Die Bandbreite der Planungen Dritter reicht von den übergeordneten querschnitts-orientierten Planverfahren der Landes- und Regionalplanung über Fachplanungen (z.B. in den Bereichen Bergbau und Energie) bis hin zum konkreten Vorhaben z. B. im Bereich Verkehr.

Anders als in der kommunalen Bauleitplanung, in der der Rat der Stadt Hamm abschließend über Art und Inhalt der Planungen entscheiden kann, ist die Stadt Hamm bei den Planungen Dritter lediglich Verfahrensbeteiligte. Von den verfahrensführenden Behörden (z.B. den Bezirksregierungen, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion etc.) wird die Stadt Hamm zur Stellungnahme aufgefordert, die hier unter Einbeziehung der verschiedenen städtischen Belange erstellt wird.

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Koordination Planungen Dritter

Als Planungen Dritter bezeichnet man die Planverfahren, die zwar das Hammer Stadtgebiet betreffen, jedoch nicht unmittelbar der kommunalen Planungshoheit unterliegen.

Die Bandbreite der Planungen Dritter reicht von den übergeordneten querschnitts-orientierten Planverfahren der Landes- und Regionalplanung über Fachplanungen (z.B. in den Bereichen Bergbau und Energie) bis hin zum konkreten Vorhaben z. B. im Bereich Verkehr.

Anders als in der kommunalen Bauleitplanung, in der der Rat der Stadt Hamm abschließend über Art und Inhalt der Planungen entscheiden kann, ist die Stadt Hamm bei den Planungen Dritter lediglich Verfahrensbeteiligte. Von den verfahrensführenden Behörden (z.B. den Bezirksregierungen, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion etc.) wird die Stadt Hamm zur Stellungnahme aufgefordert, die hier unter Einbeziehung der verschiedenen städtischen Belange erstellt wird.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2647/show
Generelle Planung, Flächennutzungsplanung
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