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Wohngeld

Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
  • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.

Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

 
 
Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.
 
 
Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:
  • der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.

Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDF
 
 
Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.
 
 
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
 
 

Servicezeiten

 
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr  
     
Dienstag:    
     
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr
     
Donnerstag:    
     
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr  
 
 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Wohngeld
Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
  • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.

Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

 
 
Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.
 
 
Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:
  • der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.

Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDF
 
 
Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.
 
 
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
 
 

Servicezeiten

 
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr  
     
Dienstag:    
     
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr
     
Donnerstag:    
     
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr  
 
 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Mietzuschuss, Lastenzuschuss https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26306/show
Wohngeldstelle
Südring 4-6 59065 Hamm

Frau

Köhn

304 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8132

Frau

Eggers

305 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8124

Frau

Foth

305 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8121

Herr

Yildirim

306 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8126

N.

N.

307 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8118

Frau

Derksen

304 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8113

Frau

Koschlakow

308 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8125

Herr

Bilic

308 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8131

N.

N.

311 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8110

Frau

Kemper-Kim

312 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8128

Frau

Stosch

313 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8123

Frau

Dierse

313 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8114

Frau

Koper

315 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8122

Frau

Bressin

315 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8129

Frau

Allgeier

303 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8111

Frau

Walter

302 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-8127