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Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer, Hausverwalter)
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien und Darlehnsverträge vermitteln? Oder gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümer*innen verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführenund somt als Bauträger*in oder Baubetreuer*in tätig sein?
Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 c der GewO.
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unterlagen
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
- Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 5.000 €
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lina Pauli (1)
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
- Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 5.000 €
Makler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Hausverwalter https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2561/showFrau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Frau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien und Darlehnsverträge vermitteln? Oder gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümer*innen verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführenund somt als Bauträger*in oder Baubetreuer*in tätig sein?
Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 c der GewO.
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
- Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2561/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1