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Zahlungsabwicklung
Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm im Überblick
Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm bearbeitet zentral alle eingehenden Einzahlungen auf den Bankkonten der Stadt Hamm. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, werden Mahnungen bzw. Erinnerungen verschickt.
Die Stadtkasse Hamm leistet alle Auszahlungen aus den Zahlungsverpflichtungen der Stadt Hamm. Sie verwaltet die Geldmittel, in dem sie diese zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen beschafft oder ggfls. zinsgünstig und sicher anlegt.
Über alle Zahlungsvorgänge führt sie Buch und bereitet die Jahresrechnung der Verwaltung vor.
Unsere Bankverbindungen
Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen (Girokonten) zur Verfügung:
| IBAN | Geldinstitut |
Für Verwarn- und Bußgelder | DE61410500950000059600 | Sparkasse Hamm |
Für sonstige Einzahlungen | DE98410500950000034199 | Sparkasse Hamm |
Überweisen - aber richtig
Für jede Forderung, die die Stadt Hamm gegen Sie geltend macht, wird ein individuelles Kassenzeichen vergeben. Dieses besteht aus 12 Zahlen.
Geben Sie bei jeder Überweisung immer das Kassenzeichen aus dem Bescheid, der Rechnung oder dem sonstigem Schreiben als Verwendungszweck an.
Zahlen Sie aufgrund einer Mahnung benötigen wir unbedingt die 13stellige Zahlscheinnummer. Diese beginnt mit ZP. Danach folgen 11 Zahlen.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, scannen Sie einfach den QR-Code auf der ersten Seite der Mahnung. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Bei der Vielzahl der täglichen Zahlungsvorgänge setzen wir automatisierte Verfahren ein. Die Angabe des Kassenzeichens bzw. der Zahlscheinnummer im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitlichen Verzug auf Ihr Kassenzeichen zu buchen. Sie ersparen sich und uns damit unnötige Mahnungen.
Lastschrift - schnell und einfach
Wenn Sie regelmäßig Geld an die Stadt Hamm zahlen müssen, geht das per Lastschrift schnell und einfach. Dazu ermächtigen Sie die Stadtkasse Hamm, die fälligen Beträge von Ihrer IBAN einzuziehen.
Von der Lastschrift profitieren alle:
° Sie ersparen sich die lästige Überwachung von Zahlungsterminen und das Ändern eines Dauerauftrages.
° Bei uns entfallen die aufwändige Verbuchung der Zahlungseinträge und langwierige Nachforschungen, wenn der Verwendungszweck nicht klar benannt ist.
Für Ihre Teilnahme am Lastschriftverfahren klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link und füllen im Vordruck alle Felder aus.
Senden Sie uns bitte anschließend das ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer Unterschrift an die angegebene Fax-Nummer oder senden Sie den Vordruck mit der Post. Der Barcode auf dem SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht uns die zeitnahe Bearbeitung Ihres Mandates.
Für Fragen steht Ihnen die Stadtkasse Hamm unter Telefon 02381 17-9981 zur Verfügung.
Pünktlich Zahlen – Mahnung vermeiden
Wenn Ihre Zahlung nicht pünktlich bei uns eingeht, erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm unangenehme Post in Form einer Mahnung bzw. Erinnerung.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Bei wiederkehrenden Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge, Hundesteuer) können Sie den Gesamtrückstand sowie Ihre zukünftigen Forderungen im Wege des Lastschrifteinzuges abbuchen lassen. Näheres finden Sie unter der Rubrik „Lastschrift – schnell und einfach“.
Bei einer Einmal-Forderung überweisen Sie bitte den Gesamtrückstand bis zur gesetzten Frist an die Stadtkasse Hamm.
Sie schulden eine öffentlich-rechtliche Forderung.
Bei rückständigen fälligen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Musikschulgebühren, Elternbeiträge) erhalten Sie eine Mahnung.
Je nach Forderungsart stellen wir Ihnen neben den Mahngebühren auch Säumniszuschläge in Rechnung.
Sie sind verpflichtet, die Nebenforderung(en) zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.
Die Rechtsgrundlagen und Berechnungsweisen der Mahngebühren und Säumniszuschläge finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.
Sollten Sie trotz der Mahnung die rückständige(n) Forderung(en) nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen, müssen diese nach den gesetzlichen Vorschriften zwangsweise eingezogen und Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Sie schulden eine privatrechtliche Forderung.
Bei rückständigen fälligen privat-rechtlichen Forderungen (z. B. Mittagsverpflegung in einer Kindertageseinrichtung, Mieten, Pachten) erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm eine kostenpflichtige Erinnerung.
Sie sind verpflichtet, den Auslagenersatz zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.
Die Rechtsgrundlage und Berechnungsweise des Auslagenersatzes finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.
Reagieren Sie auf die Erinnerung nicht, wird beim Amtsgericht Hagen ein Mahnbescheid beantragt. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Erinnerung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen
Die mit der Mahnung geltend gemachten Nebenforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und berechnen sich wie folgt:
Nebenforderung | Forderungsart | Berechnung |
Säumniszuschläge | 1. bei Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen | Für jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1 % des auf volle |
2. bei Kosten nach dem Gebührengesetz Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) | ||
3. bei Kosten nach dem Bundesgebühren-gesetz (BGebG) | ||
Mahngebühren/ | zu 1. bis 3. und den privatrechtlichen Forderungen, die in § 1 VO VwVG NRW katalogisiert sind | bei Beträgen bis 50 € = 6 € |
*) Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
Haben Sie noch Fragen zur Mahnung?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Stadt Hamm, Telefon 02381 17-9990 oder schreiben Sie eine Email an stadtkasse@stadt.hamm.de .
Zuständige Organisationseinheit
- Abteilung Zahlungsabwicklung
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: stadtkasse@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Avdic
Tel: 02381 17-9931
E-Mail: avdic@stadt.hamm.de
- Frau Brösel
Tel: 02381 17-9937
E-Mail: broeselb@stadt.hamm.de
- Herr Feldhaus
Tel: 02381 17-9920
E-Mail: feldhausc@stadt.hamm.de
- Frau Hader
Tel: 02381 17-9918
E-Mail: katja.hader@stadt.hamm.de
- Frau Hampel
Tel: 02381 17-9919
E-Mail: hampel@stadt.hamm.de
- Frau Kalthegener
Tel: 02381 17-9934
E-Mail: kalthegener@stadt.hamm.de
- Frau Kothenschulte
Tel: 02381 17-9963
E-Mail: kothenschulte@stadt.hamm.de
- Frau Leifhelm
Tel: 02381 17-9981
E-Mail: leifhelmk@stadt.hamm.de
- Frau Müller
Tel: 02381 17-9917
E-Mail: muellerandrea@stadt.hamm.de
- Frau Peters
Tel: 02381 17-9935
E-Mail: peters@stadt.hamm.de
- Herr Rosenberg
Tel: 02381 17-9927
E-Mail: rosenberg@stadt.hamm.de
- Frau Schaub
Tel: 02381 17-9925
E-Mail: schaub@stadt.hamm.de
- Herr Teske
Tel: 02381 17-9932
E-Mail: teske@stadt.hamm.de
- Herr Trippelsdorf
Tel: 02381 17-9928
E-Mail: trippelsdorf@stadt.hamm.de
Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm im Überblick
Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Stadt Hamm bearbeitet zentral alle eingehenden Einzahlungen auf den Bankkonten der Stadt Hamm. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, werden Mahnungen bzw. Erinnerungen verschickt.
Die Stadtkasse Hamm leistet alle Auszahlungen aus den Zahlungsverpflichtungen der Stadt Hamm. Sie verwaltet die Geldmittel, in dem sie diese zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen beschafft oder ggfls. zinsgünstig und sicher anlegt.
Über alle Zahlungsvorgänge führt sie Buch und bereitet die Jahresrechnung der Verwaltung vor.
Unsere Bankverbindungen
Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen (Girokonten) zur Verfügung:
| IBAN | Geldinstitut |
Für Verwarn- und Bußgelder | DE61410500950000059600 | Sparkasse Hamm |
Für sonstige Einzahlungen | DE98410500950000034199 | Sparkasse Hamm |
Überweisen - aber richtig
Für jede Forderung, die die Stadt Hamm gegen Sie geltend macht, wird ein individuelles Kassenzeichen vergeben. Dieses besteht aus 12 Zahlen.
Geben Sie bei jeder Überweisung immer das Kassenzeichen aus dem Bescheid, der Rechnung oder dem sonstigem Schreiben als Verwendungszweck an.
Zahlen Sie aufgrund einer Mahnung benötigen wir unbedingt die 13stellige Zahlscheinnummer. Diese beginnt mit ZP. Danach folgen 11 Zahlen.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, scannen Sie einfach den QR-Code auf der ersten Seite der Mahnung. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Bei der Vielzahl der täglichen Zahlungsvorgänge setzen wir automatisierte Verfahren ein. Die Angabe des Kassenzeichens bzw. der Zahlscheinnummer im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitlichen Verzug auf Ihr Kassenzeichen zu buchen. Sie ersparen sich und uns damit unnötige Mahnungen.
Lastschrift - schnell und einfach
Wenn Sie regelmäßig Geld an die Stadt Hamm zahlen müssen, geht das per Lastschrift schnell und einfach. Dazu ermächtigen Sie die Stadtkasse Hamm, die fälligen Beträge von Ihrer IBAN einzuziehen.
Von der Lastschrift profitieren alle:
° Sie ersparen sich die lästige Überwachung von Zahlungsterminen und das Ändern eines Dauerauftrages.
° Bei uns entfallen die aufwändige Verbuchung der Zahlungseinträge und langwierige Nachforschungen, wenn der Verwendungszweck nicht klar benannt ist.
Für Ihre Teilnahme am Lastschriftverfahren klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link und füllen im Vordruck alle Felder aus.
Senden Sie uns bitte anschließend das ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer Unterschrift an die angegebene Fax-Nummer oder senden Sie den Vordruck mit der Post. Der Barcode auf dem SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht uns die zeitnahe Bearbeitung Ihres Mandates.
Für Fragen steht Ihnen die Stadtkasse Hamm unter Telefon 02381 17-9981 zur Verfügung.
Pünktlich Zahlen – Mahnung vermeiden
Wenn Ihre Zahlung nicht pünktlich bei uns eingeht, erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm unangenehme Post in Form einer Mahnung bzw. Erinnerung.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Bei wiederkehrenden Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge, Hundesteuer) können Sie den Gesamtrückstand sowie Ihre zukünftigen Forderungen im Wege des Lastschrifteinzuges abbuchen lassen. Näheres finden Sie unter der Rubrik „Lastschrift – schnell und einfach“.
Bei einer Einmal-Forderung überweisen Sie bitte den Gesamtrückstand bis zur gesetzten Frist an die Stadtkasse Hamm.
Sie schulden eine öffentlich-rechtliche Forderung.
Bei rückständigen fälligen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Musikschulgebühren, Elternbeiträge) erhalten Sie eine Mahnung.
Je nach Forderungsart stellen wir Ihnen neben den Mahngebühren auch Säumniszuschläge in Rechnung.
Sie sind verpflichtet, die Nebenforderung(en) zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.
Die Rechtsgrundlagen und Berechnungsweisen der Mahngebühren und Säumniszuschläge finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.
Sollten Sie trotz der Mahnung die rückständige(n) Forderung(en) nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen, müssen diese nach den gesetzlichen Vorschriften zwangsweise eingezogen und Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Mahnung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Sie schulden eine privatrechtliche Forderung.
Bei rückständigen fälligen privat-rechtlichen Forderungen (z. B. Mittagsverpflegung in einer Kindertageseinrichtung, Mieten, Pachten) erhalten Sie von der Stadtkasse Hamm eine kostenpflichtige Erinnerung.
Sie sind verpflichtet, den Auslagenersatz zu entrichten, auch wenn Sie die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt haben.
Die Rechtsgrundlage und Berechnungsweise des Auslagenersatzes finden Sie unter der Rubrik "Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen“.
Reagieren Sie auf die Erinnerung nicht, wird beim Amtsgericht Hagen ein Mahnbescheid beantragt. Durch diese Maßnahme entstehen Ihnen weitere Kosten.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, können Sie den auf der Erinnerung aufgedruckten QR-Code scannen. Ihre Banking-App liest aus dem QR-Code alle wichtigen Informationen aus und übernimmt diese in Ihre Online-Überweisung. Als Fälligkeit wird das Tagesdatum gesetzt.
Erläuterung zur Berechnung der Nebenforderungen
Die mit der Mahnung geltend gemachten Nebenforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und berechnen sich wie folgt:
Nebenforderung | Forderungsart | Berechnung |
Säumniszuschläge | 1. bei Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen | Für jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1 % des auf volle |
2. bei Kosten nach dem Gebührengesetz Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) | ||
3. bei Kosten nach dem Bundesgebühren-gesetz (BGebG) | ||
Mahngebühren/ | zu 1. bis 3. und den privatrechtlichen Forderungen, die in § 1 VO VwVG NRW katalogisiert sind | bei Beträgen bis 50 € = 6 € |
*) Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
Haben Sie noch Fragen zur Mahnung?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Stadt Hamm, Telefon 02381 17-9990 oder schreiben Sie eine Email an stadtkasse@stadt.hamm.de .
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Avdic
209
Frau
Brösel
214
Herr
Feldhaus
208
Frau
Hader
213
Frau
Hampel
207
Frau
Kalthegener
218
Frau
Kothenschulte
217
Frau
Leifhelm
202
Frau
Müller
203
Frau
Peters
212
Herr
Rosenberg
212
Frau
Schaub
211
Herr
Teske
221
Herr
Trippelsdorf
213