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Grundstücksteilung
Um einen Teil eines Grundstücks zu veräußern oder unterschiedlich zu belasten, ist eine Grundstücksteilung erforderlich. Bei bebauten Grundstücken ist dazu vorher eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einzuholen. In der örtlichen Vermessung werden zur Festlegung der neuen Grenzen Grenzzeichen gesetzt, die in einem nachfolgenden Grenztermin den Beteiligten bekannt gemacht werden. Anschließend werden im Liegenschaftskataster die Flächen neu berechnet, neue Flurstücksnummern vergeben und diese Informationen den Antragstellern und dem Grundbuchamt übermittelt.
Unterlagen
Vermessungsauftrag, Auszug aus dem Grundbuch, Bebauungsplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Kosten
Die Gebühren für die Teilungsvermessung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben. Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Angaben zu den Gebühren für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster können dabei ebenfalls erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Um einen Teil eines Grundstücks zu veräußern oder unterschiedlich zu belasten, ist eine Grundstücksteilung erforderlich. Bei bebauten Grundstücken ist dazu vorher eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einzuholen. In der örtlichen Vermessung werden zur Festlegung der neuen Grenzen Grenzzeichen gesetzt, die in einem nachfolgenden Grenztermin den Beteiligten bekannt gemacht werden. Anschließend werden im Liegenschaftskataster die Flächen neu berechnet, neue Flurstücksnummern vergeben und diese Informationen den Antragstellern und dem Grundbuchamt übermittelt.
Vermessungsauftrag, Auszug aus dem Grundbuch, Bebauungsplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Die Gebühren für die Teilungsvermessung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben. Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Angaben zu den Gebühren für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster können dabei ebenfalls erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2486/showHerr
Förster
A2.097
Herr
Förster
A2.097
Um einen Teil eines Grundstücks zu veräußern oder unterschiedlich zu belasten, ist eine Grundstücksteilung erforderlich. Bei bebauten Grundstücken ist dazu vorher eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einzuholen. In der örtlichen Vermessung werden zur Festlegung der neuen Grenzen Grenzzeichen gesetzt, die in einem nachfolgenden Grenztermin den Beteiligten bekannt gemacht werden. Anschließend werden im Liegenschaftskataster die Flächen neu berechnet, neue Flurstücksnummern vergeben und diese Informationen den Antragstellern und dem Grundbuchamt übermittelt.
Vermessungsauftrag, Auszug aus dem Grundbuch, Bebauungsplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2486/showDas Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.