BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Topographische Aufnahmen

Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.

Unterlagen

Vermessungsauftrag

Kosten

Topographische Aufnahmen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen sind daher je nach Auftrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterämter in NRW abzurechnen. Die Information hierzu kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Topographische Aufnahmen

Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.

Vermessungsauftrag

Topographische Aufnahmen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen sind daher je nach Auftrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterämter in NRW abzurechnen. Die Information hierzu kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2483/show
Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Herr

Förster

C2.032

02381 17-4250
ingo.foerster@stadt.hamm.de
Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2961

Herr

Förster

C2.032

02381 17-4250
ingo.foerster@stadt.hamm.de