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Absteckungen von Gebäuden / Ingenieurvermessung
Zur Bauausführung werden Gebäudegrundrisse oder Gebäudeachsen zum Bodenaushub (Grobabsteckung) angegeben oder auf Schnurgerüste (Feinabsteckung) übertragen. Zusätzlich wird häufig ein Höhenanschluss angegeben.
Hoch- und Tiefbauten werden auf Grundlage von Ausführungsplanungen in der Örtlichkeit abgesteckt und überwacht.
Vor Auftragserteilung sollten in einem umfangreichen Beratungsgespräch der Ablauf der Vermessung besprochen werden. Eine Information über die zu erwartenden Kosten kann ebenfalls nur am konkreten Projekt erfolgen.
Unterlagen
Vermessungsauftrag, Ausführungsplanung (Lageplan, weitere Absteckungsunterlagen) des Architekten bzw. Planungsbüros
Kosten
Absteckungen und Ingenieurvermessungen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen werden als Beratungsleistungen eingestuft und können nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden. Die Information zu den Vermessungskosten ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Zur Bauausführung werden Gebäudegrundrisse oder Gebäudeachsen zum Bodenaushub (Grobabsteckung) angegeben oder auf Schnurgerüste (Feinabsteckung) übertragen. Zusätzlich wird häufig ein Höhenanschluss angegeben.
Hoch- und Tiefbauten werden auf Grundlage von Ausführungsplanungen in der Örtlichkeit abgesteckt und überwacht.
Vor Auftragserteilung sollten in einem umfangreichen Beratungsgespräch der Ablauf der Vermessung besprochen werden. Eine Information über die zu erwartenden Kosten kann ebenfalls nur am konkreten Projekt erfolgen.
Vermessungsauftrag, Ausführungsplanung (Lageplan, weitere Absteckungsunterlagen) des Architekten bzw. Planungsbüros
Absteckungen und Ingenieurvermessungen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen werden als Beratungsleistungen eingestuft und können nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden. Die Information zu den Vermessungskosten ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2482/showHerr
Förster
A2.097
Herr
Förster
A2.097
Zur Bauausführung werden Gebäudegrundrisse oder Gebäudeachsen zum Bodenaushub (Grobabsteckung) angegeben oder auf Schnurgerüste (Feinabsteckung) übertragen. Zusätzlich wird häufig ein Höhenanschluss angegeben.
Hoch- und Tiefbauten werden auf Grundlage von Ausführungsplanungen in der Örtlichkeit abgesteckt und überwacht.
Vor Auftragserteilung sollten in einem umfangreichen Beratungsgespräch der Ablauf der Vermessung besprochen werden. Eine Information über die zu erwartenden Kosten kann ebenfalls nur am konkreten Projekt erfolgen.
Vermessungsauftrag, Ausführungsplanung (Lageplan, weitere Absteckungsunterlagen) des Architekten bzw. Planungsbüros
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2482/showDas Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.