BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Fundbüro/Fundangelegenheiten
Fundsachen
Online-Fundbüro
>> Hier gehts zum Online-Fundbüro <<
Sie haben etwas verloren?
Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache in den Fundbüros empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in großer Zahl gefunden werden (z.B. Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel, Handys, usw.) Ist Ihr Haustier entlaufen, wenden Sie sich bitte an das Tierasyl Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Tag der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sieben Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert (örtliche oder Online-Versteigerungen) oder anderweitig verwertet.
Nichtstädtische Fundbüros
Sie haben den verlorenen Gegenstand bei uns nicht gefunden? Dann versuchen Sie es auch einmal bei folgenden Anlaufstellen:
Sie haben etwas gefunden?
Haben Sie Fundrechte geltend gemacht, können Sie die Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten beim Fundbüro abholen. Die Frist hierzu beträgt vier Wochen.
(§§ 965 bis 984 BGB)
Fahrräder
Finderlohn
vom Wert der Sache bis 500,00 € = 5%, vom Mehrwert = 3 %.
Versteigerungen
Eine örtliche Versteigerung findet nur im Rahmen des Sattelfestes im Kurpark Bad Hamm statt. Hierbei werden ca. 10 - 15 Fahrräder gegen Barzahlung versteigert; Schecks und Karten können leider nicht akzeptiert werden. Eine Anmeldung zur Versteigerung ist nicht erforderlich.
Vorschaubeginn: 03.10.2024
https://www.sonderauktionen.net/anbieter.php?vID=221
- Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten.
- Die Fundsachen wurden nicht auf mögliche, ggf. weitere Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen als die angegebenen überprüft.
- Wie bei örtlichen Versteigerungen: Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität.
- Besondere Angaben, die zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich.
- Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot. So werden z.B. die angebotenen Fundräder nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig! Wenn Sie Zweifel daran haben, ob der angebotene Gegenstand tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht, nehmen Sie bitte vor Abgabe eines Gebotes bzw. vor einem Sofortkauf Kontakt mit dem Fundbüro auf. Wir werden Ihnen dann gerne detaillierteres Bildmaterial und - soweit möglich - weitergehende Informationen zum angebotenen Gegenstand zur Verfügung stellen oder auch einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
- Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.
- Umtausch oder Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich.
- Nach Zuschlag müssen sperrige Fundsachen grundsätzlich - nach Überweisung des Betrags - bei der Behörde abgeholt werden. Die Abholung muss zeitnah zu den generellen Öffnungszeiten erfolgen. Ein Versand der Kleinteile, wie z. B. Schmuck, Handys usw. ist bei Übernahme der Versandkosten nach vorheriger Absprache möglich.
- Bitte beachten Sie auch die besonderen Hinweise und AGB's im Versteigerungs-Portal
Unterlagen
Personalausweis (bei Aushändigung von Fundsachen)
Kosten
Bescheinigungen zur Vorlage bei einer Versicherung = 2,50 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Servicetelefon
Tel: 02381 17-7777
E-Mail: info@stadt.hamm.de
Fundsachen
Online-Fundbüro
>> Hier gehts zum Online-Fundbüro <<
Sie haben etwas verloren?
Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache in den Fundbüros empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in großer Zahl gefunden werden (z.B. Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel, Handys, usw.) Ist Ihr Haustier entlaufen, wenden Sie sich bitte an das Tierasyl Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Tag der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sieben Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert (örtliche oder Online-Versteigerungen) oder anderweitig verwertet.
Nichtstädtische Fundbüros
Sie haben den verlorenen Gegenstand bei uns nicht gefunden? Dann versuchen Sie es auch einmal bei folgenden Anlaufstellen:
Sie haben etwas gefunden?
Haben Sie Fundrechte geltend gemacht, können Sie die Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten beim Fundbüro abholen. Die Frist hierzu beträgt vier Wochen.
(§§ 965 bis 984 BGB)
Fahrräder
Finderlohn
vom Wert der Sache bis 500,00 € = 5%, vom Mehrwert = 3 %.
Versteigerungen
Eine örtliche Versteigerung findet nur im Rahmen des Sattelfestes im Kurpark Bad Hamm statt. Hierbei werden ca. 10 - 15 Fahrräder gegen Barzahlung versteigert; Schecks und Karten können leider nicht akzeptiert werden. Eine Anmeldung zur Versteigerung ist nicht erforderlich.
Vorschaubeginn: 03.10.2024
https://www.sonderauktionen.net/anbieter.php?vID=221
- Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten.
- Die Fundsachen wurden nicht auf mögliche, ggf. weitere Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen als die angegebenen überprüft.
- Wie bei örtlichen Versteigerungen: Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität.
- Besondere Angaben, die zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich.
- Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot. So werden z.B. die angebotenen Fundräder nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig! Wenn Sie Zweifel daran haben, ob der angebotene Gegenstand tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht, nehmen Sie bitte vor Abgabe eines Gebotes bzw. vor einem Sofortkauf Kontakt mit dem Fundbüro auf. Wir werden Ihnen dann gerne detaillierteres Bildmaterial und - soweit möglich - weitergehende Informationen zum angebotenen Gegenstand zur Verfügung stellen oder auch einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
- Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.
- Umtausch oder Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich.
- Nach Zuschlag müssen sperrige Fundsachen grundsätzlich - nach Überweisung des Betrags - bei der Behörde abgeholt werden. Die Abholung muss zeitnah zu den generellen Öffnungszeiten erfolgen. Ein Versand der Kleinteile, wie z. B. Schmuck, Handys usw. ist bei Übernahme der Versandkosten nach vorheriger Absprache möglich.
- Bitte beachten Sie auch die besonderen Hinweise und AGB's im Versteigerungs-Portal
Personalausweis (bei Aushändigung von Fundsachen)
Bescheinigungen zur Vorlage bei einer Versicherung = 2,50 €
Fundsachen, Fundbüro, Fundangelegenheiten, Verlust, Online-Fundbüro, Versteigerung, Auktion https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2469/showServicetelefon
Servicetelefon
Servicetelefon
Servicetelefon
Servicetelefon
Servicetelefon
Servicetelefon
Fundsachen
Online-Fundbüro
>> Hier gehts zum Online-Fundbüro <<
Sie haben etwas verloren?
Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache in den Fundbüros empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in großer Zahl gefunden werden (z.B. Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel, Handys, usw.) Ist Ihr Haustier entlaufen, wenden Sie sich bitte an das Tierasyl Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Tag der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sieben Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert (örtliche oder Online-Versteigerungen) oder anderweitig verwertet.
Nichtstädtische Fundbüros
Sie haben den verlorenen Gegenstand bei uns nicht gefunden? Dann versuchen Sie es auch einmal bei folgenden Anlaufstellen:
Sie haben etwas gefunden?
Haben Sie Fundrechte geltend gemacht, können Sie die Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten beim Fundbüro abholen. Die Frist hierzu beträgt vier Wochen.
(§§ 965 bis 984 BGB)
Fahrräder
Finderlohn
vom Wert der Sache bis 500,00 € = 5%, vom Mehrwert = 3 %.
Versteigerungen
Eine örtliche Versteigerung findet nur im Rahmen des Sattelfestes im Kurpark Bad Hamm statt. Hierbei werden ca. 10 - 15 Fahrräder gegen Barzahlung versteigert; Schecks und Karten können leider nicht akzeptiert werden. Eine Anmeldung zur Versteigerung ist nicht erforderlich.
Vorschaubeginn: 03.10.2024
https://www.sonderauktionen.net/anbieter.php?vID=221
- Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten.
- Die Fundsachen wurden nicht auf mögliche, ggf. weitere Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen als die angegebenen überprüft.
- Wie bei örtlichen Versteigerungen: Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität.
- Besondere Angaben, die zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich.
- Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot. So werden z.B. die angebotenen Fundräder nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig! Wenn Sie Zweifel daran haben, ob der angebotene Gegenstand tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht, nehmen Sie bitte vor Abgabe eines Gebotes bzw. vor einem Sofortkauf Kontakt mit dem Fundbüro auf. Wir werden Ihnen dann gerne detaillierteres Bildmaterial und - soweit möglich - weitergehende Informationen zum angebotenen Gegenstand zur Verfügung stellen oder auch einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
- Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.
- Umtausch oder Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich.
- Nach Zuschlag müssen sperrige Fundsachen grundsätzlich - nach Überweisung des Betrags - bei der Behörde abgeholt werden. Die Abholung muss zeitnah zu den generellen Öffnungszeiten erfolgen. Ein Versand der Kleinteile, wie z. B. Schmuck, Handys usw. ist bei Übernahme der Versandkosten nach vorheriger Absprache möglich.
- Bitte beachten Sie auch die besonderen Hinweise und AGB's im Versteigerungs-Portal
Personalausweis (bei Aushändigung von Fundsachen)
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2469/showIm Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174