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Parkerleichterung für soziale und ambulante Dienste (überbezirklich NRW)

Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:

  • Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
  • Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
  • In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
  • Parken in verkehrsberuhigten Zonen
  • Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
  • Gültig für das Stadtgebiet Hamm

Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.

Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Soziale Dienste für Regierungsbezirke in NRW.

Unterlagen

Nachweis über das Gewerbe.

Kosten

150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Parkerleichterung für soziale und ambulante Dienste (überbezirklich NRW)

Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:

  • Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
  • Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
  • In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
  • Parken in verkehrsberuhigten Zonen
  • Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
  • Gültig für das Stadtgebiet Hamm

Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.

Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Soziale Dienste für Regierungsbezirke in NRW.

Nachweis über das Gewerbe.

150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Parkausweise, Parken https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/237730/show
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102