BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Parkerleichterung für soziale und ambulante Dienste (überbezirklich NRW)
Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Soziale Dienste für Regierungsbezirke in NRW.
Unterlagen
Nachweis über das Gewerbe.
Kosten
150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Eggenstein
Tel: 02381 17-9145
- Herr Kerßebaum
Tel: 02381 17-9102
Verwandte Dienstleistungen
Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Soziale Dienste für Regierungsbezirke in NRW.
Nachweis über das Gewerbe.
150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Soziale Dienste für Regierungsbezirke in NRW.
Nachweis über das Gewerbe.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/237730/showIm Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174