BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohnraumförderung bei Mietwohnungsbau
Nur ein Mehr an Wohnungsbau wird dazu beitragen, die Mietpreise zu stabilieren. Die Landesregierung verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein Förderschwerpunkt bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Die Wohnraumförderung trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnugsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen zu sichern und neu zu schaffen.
Investorinnen und Investoren erhalten zinslose oder zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungsnachlässe. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Mietniveau, in das die Gemeinde eingestuft ist und nach der Zielgruppe, für die der Wohnraum gebaut wird. Neben einer Grundpauschale pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche können verschiedene Zusatzdarlehen gewährt werden. Als Gegenleistung für die Fördermittel räumen die Fördernehmer der Kommune für die Zeitdauer der Förderung eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu Gunsten von Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ein. Damit fördert das Land den Neubau und die Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffiientem und barrierefreiem, aber gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum.
Grundlage der Mietwohnraumförderung sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP)und die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) in den jeweils geltenden Fassungen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Wohnraumförderung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
- Stadtplanungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Thorsten Berger
Tel: 02381 17-8021
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
- Herr Stefan Stolzewski
Tel: 02381 17-4183
E-Mail: stefan.stolzewski@stadt.hamm.de
Nur ein Mehr an Wohnungsbau wird dazu beitragen, die Mietpreise zu stabilieren. Die Landesregierung verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein Förderschwerpunkt bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Die Wohnraumförderung trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnugsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen zu sichern und neu zu schaffen.
Investorinnen und Investoren erhalten zinslose oder zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungsnachlässe. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Mietniveau, in das die Gemeinde eingestuft ist und nach der Zielgruppe, für die der Wohnraum gebaut wird. Neben einer Grundpauschale pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche können verschiedene Zusatzdarlehen gewährt werden. Als Gegenleistung für die Fördermittel räumen die Fördernehmer der Kommune für die Zeitdauer der Förderung eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu Gunsten von Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ein. Damit fördert das Land den Neubau und die Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffiientem und barrierefreiem, aber gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum.
Grundlage der Mietwohnraumförderung sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP)und die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) in den jeweils geltenden Fassungen.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2305/showHerr
Thorsten
Berger
A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Stefan
Stolzewski
A1.013
Herr
Thorsten
Berger
A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Stefan
Stolzewski
A1.013
Nur ein Mehr an Wohnungsbau wird dazu beitragen, die Mietpreise zu stabilieren. Die Landesregierung verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein Förderschwerpunkt bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Die Wohnraumförderung trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnugsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen zu sichern und neu zu schaffen.
Investorinnen und Investoren erhalten zinslose oder zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungsnachlässe. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Mietniveau, in das die Gemeinde eingestuft ist und nach der Zielgruppe, für die der Wohnraum gebaut wird. Neben einer Grundpauschale pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche können verschiedene Zusatzdarlehen gewährt werden. Als Gegenleistung für die Fördermittel räumen die Fördernehmer der Kommune für die Zeitdauer der Förderung eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu Gunsten von Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ein. Damit fördert das Land den Neubau und die Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffiientem und barrierefreiem, aber gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum.
Grundlage der Mietwohnraumförderung sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP)und die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) in den jeweils geltenden Fassungen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2305/showDie Umsetzung der jährlichen Förderprogramme des Landes gehört zu den Kernaufgaben der Abteilung. Die Bewilligung von Darlehen zum Neubau von Mietwohnungen und für Eigentumsmaßnahmen unter Einbeziehung von Fördermitteln für Schwerbehinderte zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt von großer Bedeutung. Bei der Umsetzung werden die Erfahrungen und Bedarfszahlen der Wohnberatungsagentur für Senioren und Behinderte in unserer Stadt entsprechend umgesetzt. Die Zustimmung zu Modernisierungsmaßnahmen bei geförderten Wohnungen gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Mietüberprüfung.
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa 61.5
Zusatzinformationen:
Welche Fläche darf wie genutzt werden, welche Form der Bebauung ist zulässig und wo sind wichtige Freiraumkorridore, die für das Stadtklima wichtig sind und daher freigehalten werden müssen? Wie entwickelt sich der Individualverkehr und welche Mobilität brauche wir in Zukunft? Was passiert mit Brachflächen und ehemaligen Industrie- und Militärgeländen? Wie viel Wohnraum wird gebraucht? Solcher Art sind die Fragen, mit denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Hamm beschäftigen. Dazu kommen die Beschaffung und Bewirtschaftung von Fördergeldern von Land, Bund oder EU, die Entwicklung von Projekten wie z.B. dem Lippepark Hamm, der Umbau der Innenstadt, moderne Wohnformen, Stadtteilmarketing oder Flächenbereitstellung für Energieprojekte - die Palette der Tätigkeiten ist bunt und die Anforderungen hoch. Im Stadtplanungsamt werden die planerischen Weichen gestellt für zukünftige Entwicklungen, hier wird die Basis bereitet für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse in der Stadt.
61