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Vornamensgebung
Die Qual der Wahl des Vornamens - Wie lautet der Familienname?
Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen (nur der Vorname Maria darf Jungen neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden).
Soll das Kind einen Vornamen erhalten, der sowohl für Mädchen als auch für Jungen gebräuchlich ist, muss das Kind einen weiteren Vornamen erhalten, der jeden Zweifel am Geschlecht des Kindes ausschließt.
Ausländische Staatsangehörige sollten darauf achten, dass der Vorname des Kindes auch nach seinem Heimatrecht zulässig ist. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate.
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Namensführung der Kinder".
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hoppe
Tel: 02381 17-5335
Buchstabenbereich: E-J
- Frau Naffin
Tel: 02381 17-5337
Buchstabenbereich: K-N
- Frau Mandel
Tel: 02381 17-5333
Buchstabenbereich: O-P
- Frau Weyer-Pohl
Tel: 02381 17-5334
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- Frau Hainsch
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Tel: 02381 17-5331
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Tel: 02381 17-5341
Urkundenanforderungen
- Frau Zombou
Tel: 02381 17-5342
Buchstabenbereich A-D
- Frau Oukaddi
Tel: 02381 17-5344
Beurkundungsservice
- Frau Hassani
Tel: 02381 17-5346
Beurkundungsservice
- Frau Weber
Tel: 02381 17-5345
Beurkundungsservice
- Frau Schickhoff (Leiterin des Standesamtes)
Tel: 02381 17-5330
Leiterin des Standesamtes
- Frau Krischer (stellv. Leiterin des Standesamtes)
Tel: 02381 17-5340
Sachgebietsleiterin des Beurkundungsservices und stellv. Leiterin des Standesamtes
Buchstabenbereich: S
Die Qual der Wahl des Vornamens - Wie lautet der Familienname?
Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen (nur der Vorname Maria darf Jungen neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden).
Soll das Kind einen Vornamen erhalten, der sowohl für Mädchen als auch für Jungen gebräuchlich ist, muss das Kind einen weiteren Vornamen erhalten, der jeden Zweifel am Geschlecht des Kindes ausschließt.
Ausländische Staatsangehörige sollten darauf achten, dass der Vorname des Kindes auch nach seinem Heimatrecht zulässig ist. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate.
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Namensführung der Kinder".
Frau
Hoppe
Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Naffin
Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Mandel
Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weyer-Pohl
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hainsch
Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Fernahl
Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krause
Zimmer 1.06 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Zombou
Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Oukaddi
Zimmer 1.17 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hassani
Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weber
Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Schickhoff (Leiterin des Standesamtes)
Zimmer 1.01 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krischer (stellv. Leiterin des Standesamtes)
Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10