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Vorläufiger Personalausweis

Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgefertigt und sind längstens 3 Monate gültig.

Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Der Personalausweis kann auch für Kinder ab Geburt beantragt und ausgestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/ des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.

Unterlagen

 Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
  • Lichtbild (biometrisch).
  • Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich.

Kosten

10,00€

Zuständige Organisationseinheiten

Vorläufiger Personalausweis

Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgefertigt und sind längstens 3 Monate gültig.

Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Der Personalausweis kann auch für Kinder ab Geburt beantragt und ausgestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/ des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.

 Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
  • Lichtbild (biometrisch).
  • Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich.

10,00€

BPA, Bundespersonalausweis https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2284/show
Abteilung Zahlungsabwicklung
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9981
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799