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Vorläufiger Personalausweis

Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgefertigt und sind längstens 3 Monate gültig.

Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Grundsätzlich müssen Sie 16 Jahre alt sein, um einen Personalausweis zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Entsprechende Vordrucke halten wir für Sie bereit. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

Unterlagen

 Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
  • Lichtbild (biometrisch).
  • Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine  Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten 

Kosten

10,00€

Zuständige Organisationseinheiten

Vorläufiger Personalausweis

Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgefertigt und sind längstens 3 Monate gültig.

Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Grundsätzlich müssen Sie 16 Jahre alt sein, um einen Personalausweis zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Entsprechende Vordrucke halten wir für Sie bereit. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

 Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
  • Lichtbild (biometrisch).
  • Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine  Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten 

10,00€

BPA, Bundespersonalausweis https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2284/show
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799