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KFZ- Vollmacht

Die Vollmacht ist für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zwingend vorgeschrieben, wenn der Halter nicht persönlich vorsprechen kann. Zusätzlich ist ein Ausweisdokument des Halters, mindestens aber die Kopie eines Ausweisdokuments des Halters, mit bestätigender Unterschrift im Original, mit vorzulegen. Wichtig ist zudem, dass das Ausweisdokument eine Unterschrift aufweist. Im  Zweifel kann immer die Vorlage der Originalausweisdokumentes verlangt werden. Darüber hinaus ist ein SEPA-Mandat erforderlich.

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ- Vollmacht

Die Vollmacht ist für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zwingend vorgeschrieben, wenn der Halter nicht persönlich vorsprechen kann. Zusätzlich ist ein Ausweisdokument des Halters, mindestens aber die Kopie eines Ausweisdokuments des Halters, mit bestätigender Unterschrift im Original, mit vorzulegen. Wichtig ist zudem, dass das Ausweisdokument eine Unterschrift aufweist. Im  Zweifel kann immer die Vorlage der Originalausweisdokumentes verlangt werden. Darüber hinaus ist ein SEPA-Mandat erforderlich.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2280/show
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799