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KFZ- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs
Wenn ein Fahrzeug verkauft wird, ist eine Verkaufsmitteilung zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinung Teil I und Teil II), sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde gemäß § 13 Absatz 4 FZV unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren / dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere beizufügen, damit erlischt auch die Halterhaftung.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
Wenn ein Fahrzeug verkauft wird, ist eine Verkaufsmitteilung zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinung Teil I und Teil II), sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde gemäß § 13 Absatz 4 FZV unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren / dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere beizufügen, damit erlischt auch die Halterhaftung.
Wenn ein Fahrzeug verkauft wird, ist eine Verkaufsmitteilung zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinung Teil I und Teil II), sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde gemäß § 13 Absatz 4 FZV unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren / dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere beizufügen, damit erlischt auch die Halterhaftung.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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