BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
Unterlagen
im Einzelfall
Kosten
200,00 bis 1.500,00 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Felix Brunnenberg
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
im Einzelfall
200,00 bis 1.500,00 €
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223577/showHerr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
im Einzelfall
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223577/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1