BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Versteigerergewerbe
Wenn Sie mit einem Betriebssitz in Hamm gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Ordnungsamtes, Sachgebiet Gewerberecht. Die Erlaubnis kann -auch nachträglich- mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder Auftraggeber erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen
§ 34 b GewO
Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
- Ausweis oder ausländerdischer Reisepass mit Aufenthaltstitel oder EaT
- "Bescheinigung in Steuersachen" vom Finanzamt des Wohnortes
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall, ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.
Kosten
Gebühren in Höhe von 50,00 bis 700,00 € je nach Verwaltungsaufwand
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Wenn Sie mit einem Betriebssitz in Hamm gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Ordnungsamtes, Sachgebiet Gewerberecht. Die Erlaubnis kann -auch nachträglich- mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder Auftraggeber erforderlich ist.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
- Ausweis oder ausländerdischer Reisepass mit Aufenthaltstitel oder EaT
- "Bescheinigung in Steuersachen" vom Finanzamt des Wohnortes
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall, ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.
Gebühren in Höhe von 50,00 bis 700,00 € je nach Verwaltungsaufwand
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223575/showWenn Sie mit einem Betriebssitz in Hamm gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Ordnungsamtes, Sachgebiet Gewerberecht. Die Erlaubnis kann -auch nachträglich- mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder Auftraggeber erforderlich ist.
§ 34 b GewO
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
- Ausweis oder ausländerdischer Reisepass mit Aufenthaltstitel oder EaT
- "Bescheinigung in Steuersachen" vom Finanzamt des Wohnortes
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall, ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223575/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1