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Versteigerergewerbe

Wenn Sie mit einem Betriebssitz in Hamm gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Ordnungsamtes, Sachgebiet Gewerberecht. Die Erlaubnis kann -auch nachträglich- mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder Auftraggeber erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

§ 34 b GewO

Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
  • Ausweis oder ausländerdischer Reisepass mit Aufenthaltstitel oder EaT
  • "Bescheinigung in Steuersachen" vom Finanzamt des Wohnortes
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss

Je nach Einzelfall, ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.

Kosten

Gebühren in Höhe von 50,00 bis 700,00 € je nach Verwaltungsaufwand

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Versteigerergewerbe

Wenn Sie mit einem Betriebssitz in Hamm gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Ordnungsamtes, Sachgebiet Gewerberecht. Die Erlaubnis kann -auch nachträglich- mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder Auftraggeber erforderlich ist.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
  • Ausweis oder ausländerdischer Reisepass mit Aufenthaltstitel oder EaT
  • "Bescheinigung in Steuersachen" vom Finanzamt des Wohnortes
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss

Je nach Einzelfall, ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.

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Gebühren in Höhe von 50,00 bis 700,00 € je nach Verwaltungsaufwand

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223575/show
Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm