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Unterhaltsvorschuss
Kinder erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Es lebt im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten/anderen Elternteil dauernd getrennt lebt (Besonderheit: wiederverheiratete Elternteile, Inhaftierung und Anstaltsunterbringung)
- Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
- oder es bezieht nach dem Tod eines Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge, die unter dem entsprechenden Unterhaltsvorschusssatz liegen
Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate besteht nicht mehr.
Dies gilt auch grundsätzlich für freizügigkeitsberechtige ausländische Kinder.
Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern ist im Einzelfall der Anspruch durch die Sachbearbeiter zu prüfen.
Altersstufe | Betrag | |
---|---|---|
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 230 € | |
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 301 € | |
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 395 € |
Angerechnet werden eingehende Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
- ein Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
- ein Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
- bereits vorhandene Unterhaltstitel (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamts-/Verpflichtungsurkunden/vollstreckbare Ausfertigung)
- Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsanwaltes
- bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
- aktueller ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
- bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Schulbescheinigung des Kindes
- falls es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Einkommensunterlagen des Kindes, Ausbildungsvertrag, sonstige Nachweise über die derzeitige Tätigkeit
Zuständigkeiten
Mitarbeiter | Funktion | Telefon | Zimmer |
---|---|---|---|
Herr Lienkamp | Sachgebietsleiter | 17 - 6230 | 258 |
Frau Kastien | Buchst. A - Bh | 17 - 6155 | 252 |
Frau Kleine | Buchst. Bi - C | 17 - 6390 | 253 |
Frau Schürmann | Buchst. D - Gk | 17 - 6157 | 268 |
Frau Bock | Buchst. Gl - H | 17 - 6191 | 255 |
Frau Schnieder | Buchst. I - Kn | 17 - 6158 | 254 |
Frau Mierswa | Buchst. Ko - Mel | 17 - 6193 | 251 |
Frau Kersting | Buchst. Mem - Po | 17 - 6251 | 261 |
Frau Partu | Buchst. Pp - Sek | 17 - 6250 | 263 |
Frau Entmann | Buchst. Sel - To | 17 - 6154 | 256 |
Frau Rudoph | Buchst. Tp - Z | 17 - 6252 | 257 |
Frau Debus | Heranziehung A - Haj | 17 - 6249 | 251 |
Frau Bergmeier | Heranziehung Hak - Land | 17 - 6156 | 266 |
Frau Kazanci | Heranziehung Lane - Ra | 17 - 6216 | 267 |
Frau Kiffe | Heranziehung Rb - Z | 17 - 6253 | 264 |
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | ||||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr |
Dienstag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
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Zuständige Organisationseinheit
- Unterhaltsvorschusskasse
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Lienkamp
Tel: 02381 17-6230
Kinder erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Es lebt im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten/anderen Elternteil dauernd getrennt lebt (Besonderheit: wiederverheiratete Elternteile, Inhaftierung und Anstaltsunterbringung)
- Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
- oder es bezieht nach dem Tod eines Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge, die unter dem entsprechenden Unterhaltsvorschusssatz liegen
Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate besteht nicht mehr.
Dies gilt auch grundsätzlich für freizügigkeitsberechtige ausländische Kinder.
Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern ist im Einzelfall der Anspruch durch die Sachbearbeiter zu prüfen.
Altersstufe | Betrag | |
---|---|---|
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 230 € | |
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 301 € | |
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 395 € |
Angerechnet werden eingehende Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
- ein Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
- ein Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
- bereits vorhandene Unterhaltstitel (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamts-/Verpflichtungsurkunden/vollstreckbare Ausfertigung)
- Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsanwaltes
- bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
- aktueller ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
- bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Schulbescheinigung des Kindes
- falls es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Einkommensunterlagen des Kindes, Ausbildungsvertrag, sonstige Nachweise über die derzeitige Tätigkeit
Zuständigkeiten
Mitarbeiter | Funktion | Telefon | Zimmer |
---|---|---|---|
Herr Lienkamp | Sachgebietsleiter | 17 - 6230 | 258 |
Frau Kastien | Buchst. A - Bh | 17 - 6155 | 252 |
Frau Kleine | Buchst. Bi - C | 17 - 6390 | 253 |
Frau Schürmann | Buchst. D - Gk | 17 - 6157 | 268 |
Frau Bock | Buchst. Gl - H | 17 - 6191 | 255 |
Frau Schnieder | Buchst. I - Kn | 17 - 6158 | 254 |
Frau Mierswa | Buchst. Ko - Mel | 17 - 6193 | 251 |
Frau Kersting | Buchst. Mem - Po | 17 - 6251 | 261 |
Frau Partu | Buchst. Pp - Sek | 17 - 6250 | 263 |
Frau Entmann | Buchst. Sel - To | 17 - 6154 | 256 |
Frau Rudoph | Buchst. Tp - Z | 17 - 6252 | 257 |
Frau Debus | Heranziehung A - Haj | 17 - 6249 | 251 |
Frau Bergmeier | Heranziehung Hak - Land | 17 - 6156 | 266 |
Frau Kazanci | Heranziehung Lane - Ra | 17 - 6216 | 267 |
Frau Kiffe | Heranziehung Rb - Z | 17 - 6253 | 264 |
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | ||||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr |
Dienstag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Herr
Lienkamp
Zimmer 258 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)
Kinder erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Es lebt im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten/anderen Elternteil dauernd getrennt lebt (Besonderheit: wiederverheiratete Elternteile, Inhaftierung und Anstaltsunterbringung)
- Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
- oder es bezieht nach dem Tod eines Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge, die unter dem entsprechenden Unterhaltsvorschusssatz liegen
Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate besteht nicht mehr.
Dies gilt auch grundsätzlich für freizügigkeitsberechtige ausländische Kinder.
Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern ist im Einzelfall der Anspruch durch die Sachbearbeiter zu prüfen.
Altersstufe | Betrag | |
---|---|---|
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 230 € | |
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 301 € | |
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 395 € |
Angerechnet werden eingehende Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
- ein Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
- ein Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
- bereits vorhandene Unterhaltstitel (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamts-/Verpflichtungsurkunden/vollstreckbare Ausfertigung)
- Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsanwaltes
- bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
- aktueller ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
- bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Schulbescheinigung des Kindes
- falls es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Einkommensunterlagen des Kindes, Ausbildungsvertrag, sonstige Nachweise über die derzeitige Tätigkeit
Zuständigkeiten
Mitarbeiter | Funktion | Telefon | Zimmer |
---|---|---|---|
Herr Lienkamp | Sachgebietsleiter | 17 - 6230 | 258 |
Frau Kastien | Buchst. A - Bh | 17 - 6155 | 252 |
Frau Kleine | Buchst. Bi - C | 17 - 6390 | 253 |
Frau Schürmann | Buchst. D - Gk | 17 - 6157 | 268 |
Frau Bock | Buchst. Gl - H | 17 - 6191 | 255 |
Frau Schnieder | Buchst. I - Kn | 17 - 6158 | 254 |
Frau Mierswa | Buchst. Ko - Mel | 17 - 6193 | 251 |
Frau Kersting | Buchst. Mem - Po | 17 - 6251 | 261 |
Frau Partu | Buchst. Pp - Sek | 17 - 6250 | 263 |
Frau Entmann | Buchst. Sel - To | 17 - 6154 | 256 |
Frau Rudoph | Buchst. Tp - Z | 17 - 6252 | 257 |
Frau Debus | Heranziehung A - Haj | 17 - 6249 | 251 |
Frau Bergmeier | Heranziehung Hak - Land | 17 - 6156 | 266 |
Frau Kazanci | Heranziehung Lane - Ra | 17 - 6216 | 267 |
Frau Kiffe | Heranziehung Rb - Z | 17 - 6253 | 264 |
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | ||||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr |
Dienstag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung