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Unterhaltsvorschuss

Kinder erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.

Anspruchsvoraussetzungen
  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Es lebt im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten/anderen Elternteil dauernd getrennt lebt (Besonderheit: wiederverheiratete Elternteile, Inhaftierung und Anstaltsunterbringung)
  • Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
  • oder es bezieht nach dem Tod eines Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge, die unter dem entsprechenden Unterhaltsvorschusssatz liegen

Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate besteht nicht mehr.

Dies gilt auch grundsätzlich für freizügigkeitsberechtige ausländische Kinder.

Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern ist im Einzelfall der Anspruch durch die Sachbearbeiter zu prüfen.

Leistungshöhe ab 1. Januar 2023
  Altersstufe Betrag
  bis zur Vollendung des   6. Lebensjahres 187 €
  bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 252 €
  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 338 €

Angerechnet werden eingehende Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen des Kindes

Benötigte Unterlagen:
  • Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
  • ein Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
  • ein Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
  • bereits vorhandene Unterhaltstitel (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamts-/Verpflichtungsurkunden/vollstreckbare Ausfertigung)
  • Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsanwaltes
  • bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
  • aktueller ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
  • bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
  • Schulbescheinigung des Kindes
  • falls es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Einkommensunterlagen des Kindes, Ausbildungsvertrag, sonstige Nachweise über die derzeitige Tätigkeit

Zuständigkeiten

Mitarbeiter Funktion Telefon Zimmer
N.N. Sachgebietsleiter 17 - 6230 261
Frau Kastien Buchst. A - Bl 17 - 6155 252
Frau Kleine Buchst. Bm - C 17 - 6390 253
Frau Schürmann Buchst. D - Gl 17 - 6157 265
Frau Bock Buchst. Gm - Hs 17 - 6191 255
Frau Schnieder Buchst. Ht - Kl 17 - 6158 254
Frau Mierswa Buchst. Km - Md 17 - 6193 251
Herr Köster Buchst. Me - Pf 17 - 6251 258
Frau Partu Buchst. Pg - Schp 17 - 6250 255
Frau Entmann Buchst. Schq - Tq 17 - 6154 256
Frau Rudoph Buchst. Tr - Z 17 - 6252 257
Frau Lankers Heranziehung A - L 17 - 6249 251
Frau Kiffe Heranziehung M - Z 17 - 6253 264
Frau Bergmeier Heranziehung 17 - 6156 266
Frau Kazanci Heranziehung 17 - 6216 267

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr            
Mi. - Uhr   und - Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Links zu externen Verfahren

Zuständige Organisationseinheit

Unterhaltsvorschuss

Kinder erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.

Anspruchsvoraussetzungen
  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Es lebt im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten/anderen Elternteil dauernd getrennt lebt (Besonderheit: wiederverheiratete Elternteile, Inhaftierung und Anstaltsunterbringung)
  • Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
  • oder es bezieht nach dem Tod eines Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge, die unter dem entsprechenden Unterhaltsvorschusssatz liegen

Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate besteht nicht mehr.

Dies gilt auch grundsätzlich für freizügigkeitsberechtige ausländische Kinder.

Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern ist im Einzelfall der Anspruch durch die Sachbearbeiter zu prüfen.

Leistungshöhe ab 1. Januar 2023
  Altersstufe Betrag
  bis zur Vollendung des   6. Lebensjahres 187 €
  bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 252 €
  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 338 €

Angerechnet werden eingehende Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen des Kindes

Benötigte Unterlagen:
  • Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
  • ein Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
  • ein Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
  • bereits vorhandene Unterhaltstitel (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamts-/Verpflichtungsurkunden/vollstreckbare Ausfertigung)
  • Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsanwaltes
  • bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
  • aktueller ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
  • bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
  • Schulbescheinigung des Kindes
  • falls es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Einkommensunterlagen des Kindes, Ausbildungsvertrag, sonstige Nachweise über die derzeitige Tätigkeit

Zuständigkeiten

Mitarbeiter Funktion Telefon Zimmer
N.N. Sachgebietsleiter 17 - 6230 261
Frau Kastien Buchst. A - Bl 17 - 6155 252
Frau Kleine Buchst. Bm - C 17 - 6390 253
Frau Schürmann Buchst. D - Gl 17 - 6157 265
Frau Bock Buchst. Gm - Hs 17 - 6191 255
Frau Schnieder Buchst. Ht - Kl 17 - 6158 254
Frau Mierswa Buchst. Km - Md 17 - 6193 251
Herr Köster Buchst. Me - Pf 17 - 6251 258
Frau Partu Buchst. Pg - Schp 17 - 6250 255
Frau Entmann Buchst. Schq - Tq 17 - 6154 256
Frau Rudoph Buchst. Tr - Z 17 - 6252 257
Frau Lankers Heranziehung A - L 17 - 6249 251
Frau Kiffe Heranziehung M - Z 17 - 6253 264
Frau Bergmeier Heranziehung 17 - 6156 266
Frau Kazanci Heranziehung 17 - 6216 267

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr            
Mi. - Uhr   und - Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Unterhaltsvorschusskasse,UVG,UVK https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2220/show
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Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Fax 02381 17-2936