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Wohnungswechsel (Ummeldung)
Mitteilung des Umzuges innerhalb von Hamm
Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.
Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).
Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.
Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
Kosten
gebührenfrei
Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Servicetelefon
Tel: 02381 17-7777
E-Mail: info@stadt.hamm.de
Verwandte Dienstleistungen
Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.
Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).
Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
gebührenfrei
Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung
Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, ummelden, Wohnungswechsel, Statuswechsel https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2201/showServicetelefon
Servicetelefon
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Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.
Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).
Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
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Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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