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Teilungsgenehmigungen
Grundstücksteilung ist jede Abtrennung eines Grundstücks, unabhängig von der Größe des abzuschreibenden Grundstücksteils. Ebenso liegt eine Grundstücksteilung vor, wenn grundbuchmäßig solche Flächen getrennt werden sollen, die zwar räumlich auseinander liegen, aber unter derselben laufenden Nummer desselben Grundbuchblattes im Grundbuch eingetragen sind.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (AVwGebO NRW)
- Gebührengesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (GebG NRW)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm
Unterlagen
- Antragsformular
- aktueller Lageplan
Kosten
Die Gebühren errechnen sich nach dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm.
Zuständige Organisationseinheit
- Baurecht und Verwaltung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Taschke
Tel: 02381 17-4318
E-Mail: taschke@stadt.hamm.de
Grundstücksteilung ist jede Abtrennung eines Grundstücks, unabhängig von der Größe des abzuschreibenden Grundstücksteils. Ebenso liegt eine Grundstücksteilung vor, wenn grundbuchmäßig solche Flächen getrennt werden sollen, die zwar räumlich auseinander liegen, aber unter derselben laufenden Nummer desselben Grundbuchblattes im Grundbuch eingetragen sind.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (AVwGebO NRW)
- Gebührengesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (GebG NRW)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm
- Antragsformular
- aktueller Lageplan
Die Gebühren errechnen sich nach dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2183/showHerr
Taschke
A0.036 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Grundstücksteilung ist jede Abtrennung eines Grundstücks, unabhängig von der Größe des abzuschreibenden Grundstücksteils. Ebenso liegt eine Grundstücksteilung vor, wenn grundbuchmäßig solche Flächen getrennt werden sollen, die zwar räumlich auseinander liegen, aber unter derselben laufenden Nummer desselben Grundbuchblattes im Grundbuch eingetragen sind.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (AVwGebO NRW)
- Gebührengesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (GebG NRW)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm
- Antragsformular
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Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
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