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Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau, abschließende Fertigstellung)
Der technische Außendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weitergebaut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Sonderbauvorschriften (SBauVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)
Unterlagen
Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)
alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen
Kosten
Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 20 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
- Bautechnische Prüfung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Koziol
Tel: 02381 17-4363
Werkstudentin
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen
- Herr Köller
Tel: 02381 17-4365
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen
- Herr Ossenkemper
Tel: 02381 17-4367
Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
Alle Stadtbezirke
Der technische Außendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weitergebaut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.
Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)
alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen
Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 20 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2182/showFrau
Koziol
A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)
Herr
Hazekamp
A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Köller
A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Ossenkemper
A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Koziol
A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)
Herr
Hazekamp
A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Köller
A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Ossenkemper
A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)