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Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang
Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den „Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang“ stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.
Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wiens
Tel: 02381 17-7202
E-Mail: elisa.wiens@stadt.hamm.de
- Frau Berg
Tel: 02381 17-7216
E-Mail: berg@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich: L-Z
- Frau Rech
Tel: 02381 17-7223
E-Mail: rech@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich: A-K
- Frau Lina Pauli (2)
Tel: 02381 17-7209
E-Mail: ordnungswesen@stadt.hamm.de
Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den „Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang“ stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.
Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.
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Wiens
"Postzeile"
Frau
Berg
"Postzeile"
Frau
Rech
"Postzeile"
Frau
Lina
Pauli (2)
Gustav-Heinemann-Str. 10, "Postzeile"
Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den „Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang“ stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.
Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/204551/show