BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Schiedsamt

Vorbereitung der Wahl und Betreuung der Schiedspersonen
Das Rechtsamt betreut die Schiedspersonen in Hamm.

Die Aufgaben nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden vom Rat der Stadt oder von der zuständigen Bezirksvertretung für jeweils fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts als Fachaufsicht bestätigt.
Das Schiedsverfahren kommt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in einer Reihe strafrechtlicher Angelegenheiten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung, fahrlässige und einfache vorsätzliche Körperverletzung) in Betracht.
Der Versuch einer außergerichtlichen Streitschlichtung ist sogar gesetzliche vorgeschrieben

  • für vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht, wenn der Wert 600,00 € nicht übersteigt,
  • für Ansprüche aus dem Nachbarrecht (ausgenommen Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb) und
  • für Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.


Ausgenommen ist aber z. B. das gerichtliche Mahnverfahren.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. Das bedeutet, es ist jeweils die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Vor ihr wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Öffentlichkeit bleibt bei der Schlichtungsverhandlung grundsätzlich ausgeschlossen.
Ziel der Verhandlung ist es, den Streit unter den Beteiligten möglichst einvernehmlich zu schlichten. Die Schiedsperson darf Vorschläge zur gütlichen Einigung machen, sie spricht aber kein Urteil. Ihre Devise heißt: Schlichten statt richten.
Wenn ein Vergleich geschlossen wird, ist er für die Parteien bindend. Er schließt eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung wegen dersellben Angelegenheit aus. Wird der Vergleich nicht eingehalten, kann er vom Amtsgericht auf Antrag vollstreckt werden.

Den Namen und die Adresse der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie

  • bei jeder Polizeistelle
  • beim Amtsgericht Hamm, Borbergstraße 1, 59065 Hamm, Tel. 02381/9090
  • im Rechtsamt 02381/17-7022

 

zu den Schiedspersonen und Schiedsamtsbezirken


Rechtsgrundlagen allgemein

Schiedsamtsgesetz NRW

Kosten

Die Kosten des Verfahrens sind nicht hoch. Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 20,00 €. Wenn ein Vergleich geschlossen wird, beträgt die Gebühr 30,00 €. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schiedsperson die Gebühr erlassen, aber auch auf 50,00 € erhöhen. Außerdem werden die anfallenden Auslagen in Rechnung gestellt (z. B. Portokosten).

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Links zu externen Verfahren

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Schiedsamt

Vorbereitung der Wahl und Betreuung der Schiedspersonen
Das Rechtsamt betreut die Schiedspersonen in Hamm.

Die Aufgaben nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden vom Rat der Stadt oder von der zuständigen Bezirksvertretung für jeweils fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts als Fachaufsicht bestätigt.
Das Schiedsverfahren kommt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in einer Reihe strafrechtlicher Angelegenheiten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung, fahrlässige und einfache vorsätzliche Körperverletzung) in Betracht.
Der Versuch einer außergerichtlichen Streitschlichtung ist sogar gesetzliche vorgeschrieben

  • für vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht, wenn der Wert 600,00 € nicht übersteigt,
  • für Ansprüche aus dem Nachbarrecht (ausgenommen Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb) und
  • für Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.


Ausgenommen ist aber z. B. das gerichtliche Mahnverfahren.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. Das bedeutet, es ist jeweils die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Vor ihr wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Öffentlichkeit bleibt bei der Schlichtungsverhandlung grundsätzlich ausgeschlossen.
Ziel der Verhandlung ist es, den Streit unter den Beteiligten möglichst einvernehmlich zu schlichten. Die Schiedsperson darf Vorschläge zur gütlichen Einigung machen, sie spricht aber kein Urteil. Ihre Devise heißt: Schlichten statt richten.
Wenn ein Vergleich geschlossen wird, ist er für die Parteien bindend. Er schließt eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung wegen dersellben Angelegenheit aus. Wird der Vergleich nicht eingehalten, kann er vom Amtsgericht auf Antrag vollstreckt werden.

Den Namen und die Adresse der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie

  • bei jeder Polizeistelle
  • beim Amtsgericht Hamm, Borbergstraße 1, 59065 Hamm, Tel. 02381/9090
  • im Rechtsamt 02381/17-7022

 

zu den Schiedspersonen und Schiedsamtsbezirken


Rechtsgrundlagen allgemein

Schiedsamtsgesetz NRW

Die Kosten des Verfahrens sind nicht hoch. Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 20,00 €. Wenn ein Vergleich geschlossen wird, beträgt die Gebühr 30,00 €. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schiedsperson die Gebühr erlassen, aber auch auf 50,00 € erhöhen. Außerdem werden die anfallenden Auslagen in Rechnung gestellt (z. B. Portokosten).

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2045/show
Verwaltungsabteilung
Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7025
Fax 02381 17-2908

Frau

Taing

7

02381 17-7022
taing@stadt.hamm.de
Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7001
Fax 02381 17-2932

Frau

Taing

7

02381 17-7022
taing@stadt.hamm.de