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KFZ- Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Der Halter wählt einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem sein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende.
Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern und Cabrios genutzt.
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinung Teil II
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei Altfällen)
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
- Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
- Personalausweis der bevollmächtigten Person.
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- SEPA- Mandat
Kosten
Grundgebühr 27,00 € (ab 01.09.23: 30,00 €)
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Der Halter wählt einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem sein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende.
Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern und Cabrios genutzt.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinung Teil II
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei Altfällen)
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
- Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
- Personalausweis der bevollmächtigten Person.
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- SEPA- Mandat
Grundgebühr 27,00 € (ab 01.09.23: 30,00 €)
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2042/showEin Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Der Halter wählt einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem sein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende.
Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern und Cabrios genutzt.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinung Teil II
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei Altfällen)
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
- Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
- Personalausweis der bevollmächtigten Person.
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- SEPA- Mandat
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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