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KFZ- Rotes Oldtimer-Kennzeichen

Für Oldtimer-Liebhaber stehen gemäss § 43 FZV die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
Prüfungsfahrten:

  • Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Probefahrten:
    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten:
    Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

Rechtsgrundlagen

§ 43 Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Unterlagen

 

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
  • Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Kosten

125,00 €

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ- Rotes Oldtimer-Kennzeichen

Für Oldtimer-Liebhaber stehen gemäss § 43 FZV die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
Prüfungsfahrten:

  • Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Probefahrten:
    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten:
    Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

 

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
  • Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

125,00 €

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2028/show
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799