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KFZ- Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Für Oldtimer-Liebhaber stehen gemäss § 43 FZV die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
Prüfungsfahrten:
- Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs - Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. - Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Rechtsgrundlagen
§ 43 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Kosten
125,00 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Für Oldtimer-Liebhaber stehen gemäss § 43 FZV die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
Prüfungsfahrten:
- Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs - Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. - Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
125,00 €
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2028/showFür Oldtimer-Liebhaber stehen gemäss § 43 FZV die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
Prüfungsfahrten:
- Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs - Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. - Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
§ 43 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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