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KFZ- Rotes Dauerkennzeichen (nur für Gewerbetreibende)

An zuverlässige Gewerbetreibende (Fahrzeughändler etc.) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.

Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeuges, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die Fahrtstrecke, Name und Anschrift des Fahrzeugführers sowie Beginn und Ende der Fahrt ersichtlich sind. Die Polizei übersendet zur Kontrolle der Zulassungsstelle Berichte über die gesehenen roten Kennzeichen (Weg, Datum, Uhrzeit...). Angehalten werden Sie dafür nicht. Eine Fremdverleihung der Kennzeichen ist nicht zulässig.

 

Rechtsgrundlagen

§ 41 Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
  • Zustimmung des Bauordnungsamtes über die zulässige Nutzung des Geländes
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat

Kosten

125,00 €

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ- Rotes Dauerkennzeichen (nur für Gewerbetreibende)

An zuverlässige Gewerbetreibende (Fahrzeughändler etc.) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.

Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeuges, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die Fahrtstrecke, Name und Anschrift des Fahrzeugführers sowie Beginn und Ende der Fahrt ersichtlich sind. Die Polizei übersendet zur Kontrolle der Zulassungsstelle Berichte über die gesehenen roten Kennzeichen (Weg, Datum, Uhrzeit...). Angehalten werden Sie dafür nicht. Eine Fremdverleihung der Kennzeichen ist nicht zulässig.

 

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
  • Zustimmung des Bauordnungsamtes über die zulässige Nutzung des Geländes
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat

125,00 €

Händlerkennzeichen, 06er, rote Kennzeichen, Dauerrotes Kennzeichen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2027/show
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699