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KFZ- Rotes Dauerkennzeichen (nur für Gewerbetreibende)
An zuverlässige Gewerbetreibende (Fahrzeughändler etc.) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.
Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeuges, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die Fahrtstrecke, Name und Anschrift des Fahrzeugführers sowie Beginn und Ende der Fahrt ersichtlich sind. Die Polizei übersendet zur Kontrolle der Zulassungsstelle Berichte über die gesehenen roten Kennzeichen (Weg, Datum, Uhrzeit...). Angehalten werden Sie dafür nicht. Eine Fremdverleihung der Kennzeichen ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen
§ 41 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
- Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
- Zustimmung des Bauordnungsamtes über die zulässige Nutzung des Geländes
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf - Personalausweis der bevollmächtigten Person
- SEPA-Mandat
Kosten
125,00 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
An zuverlässige Gewerbetreibende (Fahrzeughändler etc.) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.
Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeuges, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die Fahrtstrecke, Name und Anschrift des Fahrzeugführers sowie Beginn und Ende der Fahrt ersichtlich sind. Die Polizei übersendet zur Kontrolle der Zulassungsstelle Berichte über die gesehenen roten Kennzeichen (Weg, Datum, Uhrzeit...). Angehalten werden Sie dafür nicht. Eine Fremdverleihung der Kennzeichen ist nicht zulässig.
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
- Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
- Zustimmung des Bauordnungsamtes über die zulässige Nutzung des Geländes
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf - Personalausweis der bevollmächtigten Person
- SEPA-Mandat
125,00 €
Händlerkennzeichen, 06er, rote Kennzeichen, Dauerrotes Kennzeichen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2027/showAn zuverlässige Gewerbetreibende (Fahrzeughändler etc.) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.
Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeuges, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die Fahrtstrecke, Name und Anschrift des Fahrzeugführers sowie Beginn und Ende der Fahrt ersichtlich sind. Die Polizei übersendet zur Kontrolle der Zulassungsstelle Berichte über die gesehenen roten Kennzeichen (Weg, Datum, Uhrzeit...). Angehalten werden Sie dafür nicht. Eine Fremdverleihung der Kennzeichen ist nicht zulässig.
§ 41 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
- Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
- Zustimmung des Bauordnungsamtes über die zulässige Nutzung des Geländes
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf - Personalausweis der bevollmächtigten Person
- SEPA-Mandat
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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