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Planungsrecht - Bebaubarkeit von Grundstücken

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Im BTBA erhalten Sie folgende Auskünfte:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Kara
    Tel: 02381 17-4336

    Planungsrechtliche Bauberatung

  • Frau Witt
    Tel: 02381 17-4337

    Planungsrechtliche Bauberatung

Planungsrecht - Bebaubarkeit von Grundstücken

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Im BTBA erhalten Sie folgende Auskünfte:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1987/show
Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4324
Fax 02381 17-2958

Frau

Kara

A0.005 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4336

Frau

Witt

A0.006 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4337