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Personalangelegenheiten für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen der Stadt Hamm im Beamtenverhältnis

40-40.4

Die grundsätzlichen Zuständigkeiten für alle Angelegenheiten des Beamtenrechtes bei Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen der Stadt Hamm liegen bei der Bezirksregierung in Arnsberg.

Über folgende Angelegenheiten kann das Schulamt für die Stadt Hamm in eigener Zuständigkeit entscheiden:

  • Festsetzung von Mutterschutzfristen
  • Gewährung von Elternzeit
  • Abordnung / Versetzungen innerhalb des Schulamtes
  • Bewilligung von Reisekosten etc.
  • Pflichtstundenermäßigungen
  • Nebentätigkeit


Die aktuellen Antragsformulare stehen unter der Internetadresse der Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de (Vordrucke/Formulare/Dezernat 47) zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall das entsprechende Formular nicht zur Verfügung stehen, kann es beim Schulamt für die Stadt Hamm angefordert werden.

Personalangelegenheiten von Lehrkräften an übrigen Schulformen werden direkt von der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet.

Weitere Informationen können über die folgenden Links abgerufen werden:

Informationen für Lehrkräfte und Schulleitungen
Flyer, Formulare und Infos

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Amt für schulische Bildung

Personalangelegenheiten für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen der Stadt Hamm im Beamtenverhältnis

Die grundsätzlichen Zuständigkeiten für alle Angelegenheiten des Beamtenrechtes bei Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen der Stadt Hamm liegen bei der Bezirksregierung in Arnsberg.

Über folgende Angelegenheiten kann das Schulamt für die Stadt Hamm in eigener Zuständigkeit entscheiden:

  • Festsetzung von Mutterschutzfristen
  • Gewährung von Elternzeit
  • Abordnung / Versetzungen innerhalb des Schulamtes
  • Bewilligung von Reisekosten etc.
  • Pflichtstundenermäßigungen
  • Nebentätigkeit


Die aktuellen Antragsformulare stehen unter der Internetadresse der Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de (Vordrucke/Formulare/Dezernat 47) zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall das entsprechende Formular nicht zur Verfügung stehen, kann es beim Schulamt für die Stadt Hamm angefordert werden.

Personalangelegenheiten von Lehrkräften an übrigen Schulformen werden direkt von der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet.

Weitere Informationen können über die folgenden Links abgerufen werden:

Informationen für Lehrkräfte und Schulleitungen
Flyer, Formulare und Infos

Mutterschutzfristen, Elternzeit, Schulamt, Reisekosten, Pflichtstundenermäßigung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1962/show
Amt für schulische Bildung
Stadthausstraße 3 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5001
Fax 02381 17-2900

Frau

Böttger

305

02381 17-5055
louisa.boettger@stadt.hamm.de

Frau

Klöcker

306

02381 17-5020
kloeckerm@stadt.hamm.de

Frau

Martini

306

02381 17-5012
martinis@stadt.hamm.de
Abteilung Schulaufsicht und Schulentwicklungsplanung
Stadthausstraße 3 59065 Hamm

Frau

Böttger

305

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louisa.boettger@stadt.hamm.de

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Klöcker

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02381 17-5020
kloeckerm@stadt.hamm.de

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Martini

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02381 17-5012
martinis@stadt.hamm.de
Sachgebiet verwaltungsfachliche Aufgaben der Schulaufsicht
Stadthausstraße 3 59065 Hamm

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