BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Investitionskosten (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) gem. § 13 APG NRW in Verbindung
50
Die Träger der teilstationären Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, beim örtlichen Träger der Sozialhilfe einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss (Investitionskosten) zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die tatsächlich belegten Plätze tageweise gewährt. Aufnahme- und Entlassungstag gelten als je ein gesonderter Tag. Bei ganztägiger Abwesenheit, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt, besteht kein Anspruch. Den Nutzern dürfen die Investitionskosten nicht in Rechnung gestellt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionskosten (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) stellen.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
E-Mail: sozialamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kerner
Tel: 02381 17-6606
E-Mail: inna.kerner@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Träger: A - Car
- Herr Günschel
Tel: 02381 17-6621
E-Mail: guenschel@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Träger: Cas - Z
Die Träger der teilstationären Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, beim örtlichen Träger der Sozialhilfe einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss (Investitionskosten) zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die tatsächlich belegten Plätze tageweise gewährt. Aufnahme- und Entlassungstag gelten als je ein gesonderter Tag. Bei ganztägiger Abwesenheit, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt, besteht kein Anspruch. Den Nutzern dürfen die Investitionskosten nicht in Rechnung gestellt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionskosten (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) stellen.
Investitionskostenförderung, teilstationären und Kurzzeitpflege, Einrichtungen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/196173/showFrau
Kerner
3.09 (Westentor 1 - 3, 3. Obergeschoss)
Herr
Günschel
3.08 (Westentor 1 - 3, 3. Obergeschoss)
50
Die Träger der teilstationären Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, beim örtlichen Träger der Sozialhilfe einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss (Investitionskosten) zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die tatsächlich belegten Plätze tageweise gewährt. Aufnahme- und Entlassungstag gelten als je ein gesonderter Tag. Bei ganztägiger Abwesenheit, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt, besteht kein Anspruch. Den Nutzern dürfen die Investitionskosten nicht in Rechnung gestellt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionskosten (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) stellen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/196173/showDas Amt für Soziales, Wohnen und Pflege leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Sicherung des sozialen Friedens in der Stadt Hamm. Es hat die gesetzliche Aufgabe, die Existenz der von Einkommensschwäche und Erwerbslosigkeit betroffenen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu sichern und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.