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Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

66.1

Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.

Hier geht es zu den Online-Anträgen:

Antrag Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

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Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.

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Antrag Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

Rennen, Veranstaltung, Motorsport https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/192305/show
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4601
Fax 02381 17-2966

Herr

Breßler

A1.098 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-4630
christian.bressler@stadt.hamm.de