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Namensänderungen (öffentlich- rechtlich)


Der Vor- und Familienname bezeichnet eine Person in der Öffentlichkeit, bei sämtlichen Rechtsgeschäften sowie im Privatleben.

Manchmal gibt es einen persönlichen Grund,warum eine Person den eigenen Namen ändern möchte.
Dies kann z. B. bei anstößigen oder lächerlichen Namen der Fall sein.
Auch bei Pflegekindern kann eine Änderung des Familiennamens notwendig
erscheinen.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Eine Namensänderung hat einen Ausnahmecharakter und dient dazu, Probleme und Behinderungen mit dem Vor- oder Familiennamen zu beseitigen.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.


Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen, dazu melden Sie sich bitte unter standesamt@stadt.hamm.de. Wir werden dann zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnemen und das weitere Verfahren besprechen.

 



 

 

Kosten

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei Familiennamen von 2,50 Euro bis zu 1.022,00 Euro und bei Vornamen von 2,50 Euro
bis zu 255,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand, Einkommen und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

55.21

Namensänderungen (öffentlich- rechtlich)


Der Vor- und Familienname bezeichnet eine Person in der Öffentlichkeit, bei sämtlichen Rechtsgeschäften sowie im Privatleben.

Manchmal gibt es einen persönlichen Grund,warum eine Person den eigenen Namen ändern möchte.
Dies kann z. B. bei anstößigen oder lächerlichen Namen der Fall sein.
Auch bei Pflegekindern kann eine Änderung des Familiennamens notwendig
erscheinen.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Eine Namensänderung hat einen Ausnahmecharakter und dient dazu, Probleme und Behinderungen mit dem Vor- oder Familiennamen zu beseitigen.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.


Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen, dazu melden Sie sich bitte unter standesamt@stadt.hamm.de. Wir werden dann zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnemen und das weitere Verfahren besprechen.

 



 

 

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei Familiennamen von 2,50 Euro bis zu 1.022,00 Euro und bei Vornamen von 2,50 Euro
bis zu 255,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand, Einkommen und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.

Änderung des Namens https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1922/show
Standesamt
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5343
Fax 02381 17-105343
Familienrathaus
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5353