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Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz - WAG -

Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)

Ziel des Wohnraumstärkungsgesetz ist es, die Wohnraumverhältnisse dort, wo es erforderlich ist, zu verbessern und die ordnungsgemäße Nutzbarkeit zu sichern. Unter Beachtung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums soll damit eine Wiederherstellung und Anpassung an angemessene Wohnraumverhältnisse erreicht werden.

Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Erfüllung von Mindestanforderungen, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Die Wohnungsaufsicht bedient sich öffentlich-rechtlicher Instrumente, soweit betroffene Bewohnerinnen und Bewohner nicht mit Mitteln des Mietrechts selbst ihre Interessen ausreichend wahren.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG)
  • Gesetz zur Förderug und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen - WFNG NRW

Link zum MHKBG mit weiterführenden Informationen zum WohnStG

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht

Nach erfolgter telefonischer Beratung werden Ihnen Unterlagen genannt, die zur weitergehenden Prüfung einzureichen sind.

 

 

 

 

Unterlagen

  • Mietvertrag
  • Eventuell bereits erfolgte schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter
  • Antragsformular auf Besichtigung der Mietwohnung nach dem WAG

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz - WAG -

Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)

Ziel des Wohnraumstärkungsgesetz ist es, die Wohnraumverhältnisse dort, wo es erforderlich ist, zu verbessern und die ordnungsgemäße Nutzbarkeit zu sichern. Unter Beachtung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums soll damit eine Wiederherstellung und Anpassung an angemessene Wohnraumverhältnisse erreicht werden.

Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Erfüllung von Mindestanforderungen, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Die Wohnungsaufsicht bedient sich öffentlich-rechtlicher Instrumente, soweit betroffene Bewohnerinnen und Bewohner nicht mit Mitteln des Mietrechts selbst ihre Interessen ausreichend wahren.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG)
  • Gesetz zur Förderug und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen - WFNG NRW

Link zum MHKBG mit weiterführenden Informationen zum WohnStG

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht

Nach erfolgter telefonischer Beratung werden Ihnen Unterlagen genannt, die zur weitergehenden Prüfung einzureichen sind.

 

 

 

 

  • Mietvertrag
  • Eventuell bereits erfolgte schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter
  • Antragsformular auf Besichtigung der Mietwohnung nach dem WAG
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1888/show
Wohnraumförderung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-8021
Fax 02381 17-2962

Frau

Kathrin

Halfmann

A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-8023
kathrin.halfmann@stadt.hamm.de

Herr

Frank

Rother

A1.034 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-8031
rotherf@stadt.hamm.de