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Baumschutzsatzung (Beseitigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus eines Baumes / von Bäumen)
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Für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, muss vor der Fällung, Kappung oder sonstigen wesentlichen Veränderung eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Baumbeseitigung oder Baumveränderung stellen.
Zuständige Organisationseinheit
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Kämper
Tel: 02381 17-7113
Umsetzung der Baumschutzsatzung
Für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, muss vor der Fällung, Kappung oder sonstigen wesentlichen Veränderung eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Baumbeseitigung oder Baumveränderung stellen.
Baumfällung, Baumfällgenehmigung, Baum fällen, Fällung, Kappung, wesentlichde Veränderung, Baumschutzsatzung, Ausnahme, Befreiung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188101/showHerr
Kämper
A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
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Für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, muss vor der Fällung, Kappung oder sonstigen wesentlichen Veränderung eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Baumbeseitigung oder Baumveränderung stellen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188101/showZur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
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