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Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchungen

Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

  • Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (z.B. Spielwaren, Gegenstände mit Lebensmittel- und Hautkontakt)



  • Prüfung auf ordnungsgemäße Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung, Aufmachung, Verpackung



  • Untersuchung auf unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen bzw. Höchstmengenüberschreitungen bei diesen Stoffen



  • Untersuchunge auf Kontaminanten wie Schwermetalle und Mykotoxine



  • Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln



  • mikrobiologische Untersuchung von Trinkwässern und Wässern aus Lebensmittelbetrieben



  • Verbraucherberatung bei Beschwerden und in Fragen der allgemeinen Lebensmittelkunde



  • Betriebskontrollen in Herstellungs- und Verkaufsbetrieben

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch(LFGB)
  • Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)
  • Lebensmittel-Rahmen-Verordnung, EU-VO (EG) 178/2002

Unterlagen

Verbraucherbeschwerden können im Ordnungsamt, Gustav-Heinemann-Str. 10 (Postzeile) oder im Chemischen Untersuchungsamt, Sachsenweg 6, Hamm-Heessen, abgegeben werden. Vor Ort sind u.a. Angaben über Datum und Ort des Produkterwerbs und über die aufgetretenen Beschwerden zu machen.

Kosten

Die Untersuchung und Beurteilung von Verbraucherbeschwerden ist für den Verbraucher kostenlos, wenn anzunehmen ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt. Die amtliche Lebensmitteluntersuchung wird durch die Kreise und kreisfreien Städte finanziert. Die Gebühren für sonstige Dienstleistungen werden auf Nachfrage mitgeteilt.

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Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchungen

Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

  • Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (z.B. Spielwaren, Gegenstände mit Lebensmittel- und Hautkontakt)



  • Prüfung auf ordnungsgemäße Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung, Aufmachung, Verpackung



  • Untersuchung auf unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen bzw. Höchstmengenüberschreitungen bei diesen Stoffen



  • Untersuchunge auf Kontaminanten wie Schwermetalle und Mykotoxine



  • Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln



  • mikrobiologische Untersuchung von Trinkwässern und Wässern aus Lebensmittelbetrieben



  • Verbraucherberatung bei Beschwerden und in Fragen der allgemeinen Lebensmittelkunde



  • Betriebskontrollen in Herstellungs- und Verkaufsbetrieben

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch(LFGB)
  • Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)
  • Lebensmittel-Rahmen-Verordnung, EU-VO (EG) 178/2002

Verbraucherbeschwerden können im Ordnungsamt, Gustav-Heinemann-Str. 10 (Postzeile) oder im Chemischen Untersuchungsamt, Sachsenweg 6, Hamm-Heessen, abgegeben werden. Vor Ort sind u.a. Angaben über Datum und Ort des Produkterwerbs und über die aufgetretenen Beschwerden zu machen.

Die Untersuchung und Beurteilung von Verbraucherbeschwerden ist für den Verbraucher kostenlos, wenn anzunehmen ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt. Die amtliche Lebensmitteluntersuchung wird durch die Kreise und kreisfreien Städte finanziert. Die Gebühren für sonstige Dienstleistungen werden auf Nachfrage mitgeteilt.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1880/show