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KFZ- Ummeldung

Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich

 

Seit Januar 2015 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Kennzeichen beim Umzug in
ein anderes Bundesland mitzunehmen. Was seit 2012 innerhalb NRW´s schon möglich ist,
gilt nun im ganzen Bundesgebiet. Es fallen zwar auch weiterhin
Gebühren an und die Fahrzeugpapiere müssen auch weiterhin geändert werden, ein
neues Kennzeichen ist hier aber nicht mehr erforderlich. Die Möglichkeit, ein
neues Kennzeichen zu beantragen, besteht weiterhin.
Seit dem 01.10.2019 ist die Kennzeichenmitnahme nun auch bei Halterwechsel möglich.

Was ist bei der  Kennzeichenmitnahme vor allen Dingen zu
beachten?

  • sowohl ohne Halterwechsel als auch mit Halterwechsel möglich
  • Kein Fahrzeugwechsel
  • Das Fahrzeug ist zugelassen
  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    • Im Falle der Kennzeichenmitnahme ohne Halterwechsel ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II seit Januar 2015 nicht mehr erforderlich
    • Im Falle von Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen in den Bürgerämtern
  • Versicherungsbestätigung (evB)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen (falls ein anderes
    Kennzeichen erwünscht ist oder neue Stempelplaketten verklebt werden sollen)
  • Personalausweis/Pass
  • SEPA-Mandat
  • bei Firmen: Bescheinigung des
    Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug,Personalausweis eines
    Vertretungsberechtigten
  • bei juristischen Personen:
    Handelsregisterauszug, Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • freiberufliche Tätigkeit: Nachweis
    durch eine Kammer, Mietvertrag und Personalausweis eines
    Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem
    Vereinsregister und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • bei minderjährigen
    Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider
    Erziehungsberechtigten
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende
    Steuerrückstände erteilt werden darf,
    - Personalausweis der
    bevollmächtigten Person

 

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ- Ummeldung

Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich

 

Seit Januar 2015 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Kennzeichen beim Umzug in
ein anderes Bundesland mitzunehmen. Was seit 2012 innerhalb NRW´s schon möglich ist,
gilt nun im ganzen Bundesgebiet. Es fallen zwar auch weiterhin
Gebühren an und die Fahrzeugpapiere müssen auch weiterhin geändert werden, ein
neues Kennzeichen ist hier aber nicht mehr erforderlich. Die Möglichkeit, ein
neues Kennzeichen zu beantragen, besteht weiterhin.
Seit dem 01.10.2019 ist die Kennzeichenmitnahme nun auch bei Halterwechsel möglich.

Was ist bei der  Kennzeichenmitnahme vor allen Dingen zu
beachten?

  • sowohl ohne Halterwechsel als auch mit Halterwechsel möglich
  • Kein Fahrzeugwechsel
  • Das Fahrzeug ist zugelassen
  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    • Im Falle der Kennzeichenmitnahme ohne Halterwechsel ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II seit Januar 2015 nicht mehr erforderlich
    • Im Falle von Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen in den Bürgerämtern
  • Versicherungsbestätigung (evB)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen (falls ein anderes
    Kennzeichen erwünscht ist oder neue Stempelplaketten verklebt werden sollen)
  • Personalausweis/Pass
  • SEPA-Mandat
  • bei Firmen: Bescheinigung des
    Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug,Personalausweis eines
    Vertretungsberechtigten
  • bei juristischen Personen:
    Handelsregisterauszug, Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • freiberufliche Tätigkeit: Nachweis
    durch eine Kammer, Mietvertrag und Personalausweis eines
    Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem
    Vereinsregister und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • bei minderjährigen
    Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider
    Erziehungsberechtigten
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende
    Steuerrückstände erteilt werden darf,
    - Personalausweis der
    bevollmächtigten Person

 

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren

Kennzeichenmitnahme, Umzug, Wohnortwechsel, Anmeldung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1829/show
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699