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Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
Kapitalentschädigung für einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung
Antragsberechtigte können eine Kapitalentschädigung von 306,78 € für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor - von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone) bekommen.
Der formlose Antrag kann noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Unterlagen
Bescheinigung nach §10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG).
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
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- Herr Korittke
Tel: 02381 17-6775
Sachgebietsleiter Einbürgerung
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Antragsberechtigte können eine Kapitalentschädigung von 306,78 € für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor - von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone) bekommen.
Der formlose Antrag kann noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Bescheinigung nach §10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG).
keine
54-543-2, ungerechtfertigte Freiheitsentziehung, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1826/showHerr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Kapitalentschädigung für einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung
Antragsberechtigte können eine Kapitalentschädigung von 306,78 € für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor - von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone) bekommen.
Der formlose Antrag kann noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Bescheinigung nach §10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG).
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1826/show
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