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Integrationsfachdienst
Unser Angebot richtet sich an (schwer-) behinderte und gleichgestellte Beschäftigte und deren Arbeitgeber. Wir arbeiten behinderungsspezifisch, das heißt es gibt jeweils eigene Fachkräfte für Menschen mit Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, geistigen Behinderungen, Lernbehinderung oder seelischen Behinderungen. Im Mittelpunkt der Inklusionsbegleitung stehen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, Beeinträchtigung oder einer hohen psychischen Belastung.
Als Fachberatungsstelle informiert, berät und unterstützt der IFD
- (schwer-)behinderte und mit ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten,
- Kollegen, Vorgesetzte, Schwerbehindertenvertretung und betriebliche Helferinnen und Helfer.
Unsere Leistungen sind unter anderem:
- arbeits-, berufsbegleitende und psychosoziale Betreuung
- Training von Arbeitsabläufen
- Unterstützung bei der Stufenweisen Wiedereingliederung
- Krisenintervention
- Beratung in Einzelfällen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Unser Service:
- Information über die Unterstützungsmöglichkeiten nach dem SGB IX (9)
- Klärung des zuständigen Leistungsträgers
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
Die psychosoziale Beratung und Betreuung wird im Auftrag des Inklusionsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe durchgeführt. An dem Integrationsfachdienst in Hamm sind verschiedene Träger beteiligt: Das Berufsförderungswerk (bfw) als Hauptträger, der Caritasverband Hagen und die Stadt Hamm.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFD unterliegen der Schweigepflicht. Gerne können Sie mit uns einen Beratungstermin vereinbaren.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Integrationsfachdienst Hamm-Unna
Caldenhofer Weg 225 (im Berufsförderungswerk Hamm)
59063 Hamm
Matthias Brinkmann
-Teamleiter IFD Hamm-
Tel. 02381-587556
E-Mail: matthias.brinkmann@ifd-westfalen.de
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Zuständige Organisationseinheit
- Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: 50fachstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sievert
Tel: 02381 17-6754
E-Mail: sievertn@stadt.hamm.de
- Herr Matthias Brinkmann
Tel: 02381 587556
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Als Fachberatungsstelle informiert, berät und unterstützt der IFD
- (schwer-)behinderte und mit ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten,
- Kollegen, Vorgesetzte, Schwerbehindertenvertretung und betriebliche Helferinnen und Helfer.
Unsere Leistungen sind unter anderem:
- arbeits-, berufsbegleitende und psychosoziale Betreuung
- Training von Arbeitsabläufen
- Unterstützung bei der Stufenweisen Wiedereingliederung
- Krisenintervention
- Beratung in Einzelfällen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Unser Service:
- Information über die Unterstützungsmöglichkeiten nach dem SGB IX (9)
- Klärung des zuständigen Leistungsträgers
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
Die psychosoziale Beratung und Betreuung wird im Auftrag des Inklusionsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe durchgeführt. An dem Integrationsfachdienst in Hamm sind verschiedene Träger beteiligt: Das Berufsförderungswerk (bfw) als Hauptträger, der Caritasverband Hagen und die Stadt Hamm.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFD unterliegen der Schweigepflicht. Gerne können Sie mit uns einen Beratungstermin vereinbaren.
Integrationsfachdienst Hamm-Unna
Caldenhofer Weg 225 (im Berufsförderungswerk Hamm)
59063 Hamm
Matthias Brinkmann
-Teamleiter IFD Hamm-
Tel. 02381-587556
E-Mail: matthias.brinkmann@ifd-westfalen.de
keine
IFD, Behinderung, behindert https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1789/showFrau
Sievert
211
Herr
Matthias
Brinkmann
Unser Angebot richtet sich an (schwer-) behinderte und gleichgestellte Beschäftigte und deren Arbeitgeber. Wir arbeiten behinderungsspezifisch, das heißt es gibt jeweils eigene Fachkräfte für Menschen mit Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, geistigen Behinderungen, Lernbehinderung oder seelischen Behinderungen. Im Mittelpunkt der Inklusionsbegleitung stehen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, Beeinträchtigung oder einer hohen psychischen Belastung.
Als Fachberatungsstelle informiert, berät und unterstützt der IFD
- (schwer-)behinderte und mit ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten,
- Kollegen, Vorgesetzte, Schwerbehindertenvertretung und betriebliche Helferinnen und Helfer.
Unsere Leistungen sind unter anderem:
- arbeits-, berufsbegleitende und psychosoziale Betreuung
- Training von Arbeitsabläufen
- Unterstützung bei der Stufenweisen Wiedereingliederung
- Krisenintervention
- Beratung in Einzelfällen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Unser Service:
- Information über die Unterstützungsmöglichkeiten nach dem SGB IX (9)
- Klärung des zuständigen Leistungsträgers
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
Die psychosoziale Beratung und Betreuung wird im Auftrag des Inklusionsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe durchgeführt. An dem Integrationsfachdienst in Hamm sind verschiedene Träger beteiligt: Das Berufsförderungswerk (bfw) als Hauptträger, der Caritasverband Hagen und die Stadt Hamm.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFD unterliegen der Schweigepflicht. Gerne können Sie mit uns einen Beratungstermin vereinbaren.
Integrationsfachdienst Hamm-Unna
Caldenhofer Weg 225 (im Berufsförderungswerk Hamm)
59063 Hamm
Matthias Brinkmann
-Teamleiter IFD Hamm-
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E-Mail: matthias.brinkmann@ifd-westfalen.de
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf befassen sich mit der Beratung und möglichen Hilfestellungen für Menschen mit Behinderungen. Das Ziel ist es, den Alltag von schwerbehinderten Menschen zu erleichtern. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben und der Sicherung des Arbeitsplatzes, auf der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Förderung der Inklusion innerhalb der Verwaltung.
50-502-1