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Gewerbliche Güterbeförderung
Gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen ab 2,5 / 3,5 t zul. GG (incl. Anhänger)
Wer als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 / 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt nur zu Transporten innerhalb Deutschlands.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Norwegen, Island und Liechtenstein - wird eine Gemeinschaftslizenz (auch bekannt als EG-Lizenz) benötigt.
Diese Lizenz kann auch im innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden.
Sowohl die Güterkraftverkehrserlaubnis als auch die EG-Lizenz wird in Nordrhein-Westfalen von der für den Firmensitz zuständigen kreisfreien Stadt erteilt.
Eine Antragstellung für
- eine Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Hinweis: Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn Ihre Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen haben. Ab dem 21.05.2022 wird für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, ebenfalls eine Gemeinschaftslizenz benötigt. Hierfür ist dann eine Antragstellung vor Ort erforderlich.
- die Änderung einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- eine zusätzliche Ausfertigung zu einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- eine Ersatzausstellung der vorhandenen Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
können Sie auch Online stellen unter dem nachfolgenden Link:https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl
Gewerbliche Güterbeförderung
mit Kraftfahrzeugen ab 3,5 t zul. GG (incl.Anhänger)
Innerhalb der Bundesrepublik = Güterkraftverkehrserlaubnis
Bei Erfüllend der Voraussetzungen Erteilung möglich.
In allen EU-Staaten = EG-Lizenz VO (EWG) 881/92
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich
Rechtsgrundlagen allgemein
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der IHK Dortmund abgelegt haben.
Unterlagen
vorbereitete Antragsformulare,
Merkblatt - siehe Formulare
(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß
bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular
Zuständige Organisationseinheiten
- Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Giehl
Tel: 02381 17-8627
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Kinder
Tel: 02381 17-8623
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen ab 2,5 / 3,5 t zul. GG (incl. Anhänger)
Wer als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 / 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt nur zu Transporten innerhalb Deutschlands.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Norwegen, Island und Liechtenstein - wird eine Gemeinschaftslizenz (auch bekannt als EG-Lizenz) benötigt.
Diese Lizenz kann auch im innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden.
Sowohl die Güterkraftverkehrserlaubnis als auch die EG-Lizenz wird in Nordrhein-Westfalen von der für den Firmensitz zuständigen kreisfreien Stadt erteilt.
Eine Antragstellung für
- eine Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Hinweis: Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn Ihre Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen haben. Ab dem 21.05.2022 wird für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, ebenfalls eine Gemeinschaftslizenz benötigt. Hierfür ist dann eine Antragstellung vor Ort erforderlich.
- die Änderung einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- eine zusätzliche Ausfertigung zu einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- eine Ersatzausstellung der vorhandenen Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
können Sie auch Online stellen unter dem nachfolgenden Link:https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl
Gewerbliche Güterbeförderung
mit Kraftfahrzeugen ab 3,5 t zul. GG (incl.Anhänger)
Innerhalb der Bundesrepublik = Güterkraftverkehrserlaubnis
Bei Erfüllend der Voraussetzungen Erteilung möglich.
In allen EU-Staaten = EG-Lizenz VO (EWG) 881/92
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich
Rechtsgrundlagen allgemein
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der IHK Dortmund abgelegt haben.
vorbereitete Antragsformulare,
Merkblatt - siehe Formulare
(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß
bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular
Frau
Giehl
368
Frau
Kinder
367
Frau
Giehl
368
Frau
Kinder
367
Gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen ab 2,5 / 3,5 t zul. GG (incl. Anhänger)
Wer als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 / 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt nur zu Transporten innerhalb Deutschlands.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Norwegen, Island und Liechtenstein - wird eine Gemeinschaftslizenz (auch bekannt als EG-Lizenz) benötigt.
Diese Lizenz kann auch im innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden.
Sowohl die Güterkraftverkehrserlaubnis als auch die EG-Lizenz wird in Nordrhein-Westfalen von der für den Firmensitz zuständigen kreisfreien Stadt erteilt.
Eine Antragstellung für
- eine Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Hinweis: Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn Ihre Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen haben. Ab dem 21.05.2022 wird für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, ebenfalls eine Gemeinschaftslizenz benötigt. Hierfür ist dann eine Antragstellung vor Ort erforderlich.
- die Änderung einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- eine zusätzliche Ausfertigung zu einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- eine Ersatzausstellung der vorhandenen Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
können Sie auch Online stellen unter dem nachfolgenden Link:https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl
Gewerbliche Güterbeförderung
mit Kraftfahrzeugen ab 3,5 t zul. GG (incl.Anhänger)
Innerhalb der Bundesrepublik = Güterkraftverkehrserlaubnis
Bei Erfüllend der Voraussetzungen Erteilung möglich.
In allen EU-Staaten = EG-Lizenz VO (EWG) 881/92
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich
Rechtsgrundlagen allgemein
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der IHK Dortmund abgelegt haben.
vorbereitete Antragsformulare,
Merkblatt - siehe Formulare
(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß
bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular
Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski