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Gestattung der vorzeitigen Nutzung

Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Koziol
    Tel: 02381 17-4363

    Werkstudentin

  • Herr Hazekamp
    Tel: 02381 17-4362

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen

  • Herr Köller
    Tel: 02381 17-4365

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen

  • Herr Ossenkemper
    Tel: 02381 17-4367

    Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
    Alle Stadtbezirke

Gestattung der vorzeitigen Nutzung

Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1725/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Koziol

A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4363

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365

Herr

Ossenkemper

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4367