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Brauchtums- und Traditionsfeuer

Entgegennahme und Genehmigung von Anträgen zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern

Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein örtlich ansässiger Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören z. B. Osterfeuer oder Martinsfeuer.

Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen oder im Rahmen einer Familienfeier abgebrannt werden. Solche Feuer sind auch in der Osterzeit verboten.

Alle Brauchtumsfeuer sind anmeldepflichtig (d.h. anzeige- oder genehmigungspflichtig). Die Anmeldung muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Umweltamt der Stadt Hamm erfolgen.

Falls Sie weitere Informationen zu dem Antrag wünschen, klicken Sie hier.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums-/Traditionsfeuer.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Brauchtums- und Traditionsfeuer

Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein örtlich ansässiger Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören z. B. Osterfeuer oder Martinsfeuer.

Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen oder im Rahmen einer Familienfeier abgebrannt werden. Solche Feuer sind auch in der Osterzeit verboten.

Alle Brauchtumsfeuer sind anmeldepflichtig (d.h. anzeige- oder genehmigungspflichtig). Die Anmeldung muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Umweltamt der Stadt Hamm erfolgen.

Falls Sie weitere Informationen zu dem Antrag wünschen, klicken Sie hier.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums-/Traditionsfeuer.

Feuer, Ostern, Brauchtumsfeuer, Osterfeuer, Traditionsfeuer, Martinsfeuer, Abbrennen, Brauchtumspflege https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/17123/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Krämer

A0.082 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7147
anke.kraemer@stadt.hamm.de
Untere Abfallwirtschaft- und Bodenschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

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