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Genehmigungsfreistellungen
Unter Genehmigungsfreistellungen versteht man genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen.
Sie bedürfen bei Errichtung oder Änderung keiner Genehmigung, wenn
- das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht,
- das Vorhaben den örtlichen Bauvorschriften nicht widerspricht
- die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist,
- die Kampfmitteluntersuchung durchgeführt wurde und
- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll
Unter die Genehmigungsfreistellung können folgende Vorhaben fallen:
- Wohngebäude gringer Höhe
Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt und die dem Wohnen dienen - Wohngebäude mittlerer Höhe
Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt und die dem Wohnen dienen - die zu diesen Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude (z.B. Abstellraum) und Nebenanlagen (z.B. Einfriedungen)
- die diesen Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachten Stellplätze bis zu 1000m² Nutzfläche
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Unterlagen
- Antragsformular mit Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers (1- fach)
- Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht (1- fach)
- Bescheinigung zur Kampfmittelfreiheit (1- fach)
- Lageplan (1- fach)
- beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte (1- fach)
- Grundrisse (1- fach)
- Schnitt (1- fach)
- Ansichten (1- fach)
- Berechnung der Grundfläche (Maß der baulichen Nutzung) (1- fach)
- Rechnerischer Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche (1- fach)
- Statistischer Erhebungsbogen (1- fach)
- ggf. planungsrechtliche Auskunft, falls vorhanden (1- fach)
Kosten
Für eine Genehmigungsfreistellung wird eine Gebühr in Höhe von 50,- € fällig.
Zuständige Organisationseinheit
- Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Aderholz
Tel: 02381 17-4332
Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung
- Herr Lüling
Tel: 02381 17-4335
Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung
Unter Genehmigungsfreistellungen versteht man genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen.
Sie bedürfen bei Errichtung oder Änderung keiner Genehmigung, wenn
- das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht,
- das Vorhaben den örtlichen Bauvorschriften nicht widerspricht
- die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist,
- die Kampfmitteluntersuchung durchgeführt wurde und
- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll
Unter die Genehmigungsfreistellung können folgende Vorhaben fallen:
- Wohngebäude gringer Höhe
Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt und die dem Wohnen dienen - Wohngebäude mittlerer Höhe
Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt und die dem Wohnen dienen - die zu diesen Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude (z.B. Abstellraum) und Nebenanlagen (z.B. Einfriedungen)
- die diesen Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachten Stellplätze bis zu 1000m² Nutzfläche
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
- Antragsformular mit Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers (1- fach)
- Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht (1- fach)
- Bescheinigung zur Kampfmittelfreiheit (1- fach)
- Lageplan (1- fach)
- beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte (1- fach)
- Grundrisse (1- fach)
- Schnitt (1- fach)
- Ansichten (1- fach)
- Berechnung der Grundfläche (Maß der baulichen Nutzung) (1- fach)
- Rechnerischer Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche (1- fach)
- Statistischer Erhebungsbogen (1- fach)
- ggf. planungsrechtliche Auskunft, falls vorhanden (1- fach)
Für eine Genehmigungsfreistellung wird eine Gebühr in Höhe von 50,- € fällig.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1709/showHerr
Aderholz
A0.009 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Lüling
A0.009 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Unter Genehmigungsfreistellungen versteht man genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen.
Sie bedürfen bei Errichtung oder Änderung keiner Genehmigung, wenn
- das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht,
- das Vorhaben den örtlichen Bauvorschriften nicht widerspricht
- die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist,
- die Kampfmitteluntersuchung durchgeführt wurde und
- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll
Unter die Genehmigungsfreistellung können folgende Vorhaben fallen:
- Wohngebäude gringer Höhe
Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt und die dem Wohnen dienen - Wohngebäude mittlerer Höhe
Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt und die dem Wohnen dienen - die zu diesen Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude (z.B. Abstellraum) und Nebenanlagen (z.B. Einfriedungen)
- die diesen Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachten Stellplätze bis zu 1000m² Nutzfläche
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
- Antragsformular mit Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers (1- fach)
- Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht (1- fach)
- Bescheinigung zur Kampfmittelfreiheit (1- fach)
- Lageplan (1- fach)
- beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte (1- fach)
- Grundrisse (1- fach)
- Schnitt (1- fach)
- Ansichten (1- fach)
- Berechnung der Grundfläche (Maß der baulichen Nutzung) (1- fach)
- Rechnerischer Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche (1- fach)
- Statistischer Erhebungsbogen (1- fach)
- ggf. planungsrechtliche Auskunft, falls vorhanden (1- fach)
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.hamm.de/bauservice
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