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Gaststättengewerbe

Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.

Für einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholauschank ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.

Weitere mögliche Erlaubnisse:

  • vorläufige Gaststättenerlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis (nur im Zusammenhang mit einer endgültigen Erlaubnis), § 11 GastG
  • Gestattung zum Ausschank von alkoholischen Getränken für die Dauer einer Veranstaltung, § 12 GastG
  • Stellvertretererlaubnis, § 9 GastG


    Während des Antragsverfahren wird u.a. die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Des Weiteren wird überprüft, ob die Gaststättenräume den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Gaststättengesetz

Unterlagen

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Betriebsräume
  • 2 Lagepläne
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ihres Wohnortes
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
  • ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
  • ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • eine Kopie des Pachtvertrages für die Gaststättenräume

 

Soll die  Gaststätte von einer juristischen Person betrieben werden (z. B. GmbH, UG usw.) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein Führungszeugnis
  • von jedem gesetzlichen Vertreter ein Gewerbezentralregisterausszug
  • von jedem gesetzlichen Vertreter sowie von der juristischen Person eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • von jedem gesetzlichen Vertreter und von der juristischen Person der Handelsregisterauszug


Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.              

Kosten

Die jeweilige Gebühr für die Erlaubnis wird nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand festgesetzt.

(Gebührenrahmen: 400,00 - 3.500,00 €)

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Gaststättengewerbe

Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.

Für einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholauschank ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.

Weitere mögliche Erlaubnisse:

  • vorläufige Gaststättenerlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis (nur im Zusammenhang mit einer endgültigen Erlaubnis), § 11 GastG
  • Gestattung zum Ausschank von alkoholischen Getränken für die Dauer einer Veranstaltung, § 12 GastG
  • Stellvertretererlaubnis, § 9 GastG


    Während des Antragsverfahren wird u.a. die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Des Weiteren wird überprüft, ob die Gaststättenräume den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Gaststättengesetz

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Betriebsräume
  • 2 Lagepläne
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ihres Wohnortes
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
  • ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
  • ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • eine Kopie des Pachtvertrages für die Gaststättenräume

 

Soll die  Gaststätte von einer juristischen Person betrieben werden (z. B. GmbH, UG usw.) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein Führungszeugnis
  • von jedem gesetzlichen Vertreter ein Gewerbezentralregisterausszug
  • von jedem gesetzlichen Vertreter sowie von der juristischen Person eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • von jedem gesetzlichen Vertreter und von der juristischen Person der Handelsregisterauszug


Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.              

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Die jeweilige Gebühr für die Erlaubnis wird nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand festgesetzt.

(Gebührenrahmen: 400,00 - 3.500,00 €)

Gaststätte, Schankwirtschaft, Restaurant, Bistro, Shisha, Imbiss, Teestube, Außengastronomie, https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1702/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201

Frau

Susanne

Roßmeier

2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21

02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm

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