BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Führungszeugnisse

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

  • Sie können in jedem Bürgeramt ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie älter als 14 Jahre und in Hamm gemeldet sind.
  • Eine Antragstellung ist am Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich.
  • Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Antrag direkt beim Bundeszentralregister zu stellen.
  • Auch der gesetzliche Vertreter eines Betroffenen kann den Antrag stellen. Der Antrag kann jedoch nicht von einem Dritten oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.


Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Der Inhalt kann sich je nach Art unterscheiden:

  1. Führungszeugnis für private Zwecke
    Diese Zeugnisart wird Ihnen vom Bundeszentralregister direkt zugeschickt und kann in zwei verschiedenen Ausführungen beantragt werden:
    • Das einfache Führungszeugnis
    • Das erweiterte Führungszeugnis

  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Das Führungszeugnis wird an die gewünschte Behörde geschickt, so dass bei der Antragstellung Anschrift und Geschäftszeichen benötigt werden. Sofern Sie selber Einsicht in das Führungszeugnis nehmen wollen, geben Sie dies bei Antragstellung bitte an. Sie können dann beim Amtsgericht vor Versand an die Behörde dort Einsicht erhalten.


Antragstellung

Sie können das Führungszeugnis auf zwei Wegen beantragen:

  1. Online-Beantragung direkt beim Bundeszentralregister
    Sie können Ihr Führungszeugnis ganz bequem online beantragen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Wie dies funktioniert, wird im Info-Flyer des Bundeszentralregisters erklärt. Den Flyer finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads".

  2. Persönliche Beantragung im Bürgeramt
    Die Antragstellung kann auch Bürgeramt erfolgen. Hierzu ist jedoch eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Eine Beantragung per Email ist nicht möglich. Schriftliche Anträge können nur angenommen werden, wenn die Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin vorab beglaubigt wurde. Für diese Fälle finden Sie unter "Downloads" das Formular "Führungszeugnis, schriftlicher Antrag".

Führungszeugnisse werden nicht im Bürgeramt ausgestellt und können auch nicht direkt mitgenommen werden.

Führungszeugnisse werden durch das Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) ausgestellt und direkt von dort aus an Sie oder die gewünschte Behörde versendet.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Zeugnisarten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.

Rechtsgrundlagen

  • § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
  • § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Unterlagen

  • Persönliche Vorsprache mit Personalausweis oder Nationalpass
  • oder schriftlicher Antrag auf Erlangung eines Führungszeugnisses (nur mit beglaubigter Unterschrift!).
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis ist außerdem eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis verlangt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.

Kosten

  • 13,00 €
  • Gebührenbefreiung möglich, wenn Nachweise vorliegen, z.B. bei unentgeltlich ausgeübtem Ehrenamt oder bei Bedürftigkeit.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt je nach Auslastung ca. 2 Wochen oder mehr. Sofern Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, kann dies zu Verzögerungen führen.

„Das Bürgeramt hat auf die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – keinen Einfluss.

            Über den Link BfJ - Kontaktformular (bundesjustizamt.de) kann Kontakt zum Bundesamt für Justiz aufgenommen werden.“

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Führungszeugnisse

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

  • Sie können in jedem Bürgeramt ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie älter als 14 Jahre und in Hamm gemeldet sind.
  • Eine Antragstellung ist am Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich.
  • Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Antrag direkt beim Bundeszentralregister zu stellen.
  • Auch der gesetzliche Vertreter eines Betroffenen kann den Antrag stellen. Der Antrag kann jedoch nicht von einem Dritten oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.


Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Der Inhalt kann sich je nach Art unterscheiden:

  1. Führungszeugnis für private Zwecke
    Diese Zeugnisart wird Ihnen vom Bundeszentralregister direkt zugeschickt und kann in zwei verschiedenen Ausführungen beantragt werden:
    • Das einfache Führungszeugnis
    • Das erweiterte Führungszeugnis

  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Das Führungszeugnis wird an die gewünschte Behörde geschickt, so dass bei der Antragstellung Anschrift und Geschäftszeichen benötigt werden. Sofern Sie selber Einsicht in das Führungszeugnis nehmen wollen, geben Sie dies bei Antragstellung bitte an. Sie können dann beim Amtsgericht vor Versand an die Behörde dort Einsicht erhalten.


Antragstellung

Sie können das Führungszeugnis auf zwei Wegen beantragen:

  1. Online-Beantragung direkt beim Bundeszentralregister
    Sie können Ihr Führungszeugnis ganz bequem online beantragen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Wie dies funktioniert, wird im Info-Flyer des Bundeszentralregisters erklärt. Den Flyer finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads".

  2. Persönliche Beantragung im Bürgeramt
    Die Antragstellung kann auch Bürgeramt erfolgen. Hierzu ist jedoch eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Eine Beantragung per Email ist nicht möglich. Schriftliche Anträge können nur angenommen werden, wenn die Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin vorab beglaubigt wurde. Für diese Fälle finden Sie unter "Downloads" das Formular "Führungszeugnis, schriftlicher Antrag".

Führungszeugnisse werden nicht im Bürgeramt ausgestellt und können auch nicht direkt mitgenommen werden.

Führungszeugnisse werden durch das Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) ausgestellt und direkt von dort aus an Sie oder die gewünschte Behörde versendet.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Zeugnisarten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.

  • Persönliche Vorsprache mit Personalausweis oder Nationalpass
  • oder schriftlicher Antrag auf Erlangung eines Führungszeugnisses (nur mit beglaubigter Unterschrift!).
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis ist außerdem eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis verlangt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
  • 13,00 €
  • Gebührenbefreiung möglich, wenn Nachweise vorliegen, z.B. bei unentgeltlich ausgeübtem Ehrenamt oder bei Bedürftigkeit.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
polizeiliches Führungszeugnis https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1701/show
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599